Neuenhaus darf sich seit 1369 Stadt
nennen. Sie ist damit die zweitälteste Stadt in der
Grafschaft Bentheim, nur Schüttorf ist älter.
Damals
erhielten die Bürger vom Grafen von Bentheim das Recht, Holz aus dem
Osterwalde zu holen. Außerdem durften sie ihr Vieh außerhalb der Stadt weiden
lassen, Torf und Plaggen stechen, einen Wochenmarkt abhalten und eine Mühle
betreiben.