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Schulgeschichte
von
den Anfängen bis 1918
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| von
Heinz Ragnitz |
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Anfänge des Schulwesens
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Über die Anfänge des Schulwesens in
der Grafschaft
Bentheim liegen keine Kenntnisse vor. Erstmals erwähnt wird das
"Schulehalten" und
die "Schulaufsicht" in den
Privilegien, die der Graf
von Bentheim den Städten in der Grafschaft, Bentheim,
Schüttorf,
Nordhorn und Neuenhaus, gewährte. So heißt es zum Beispiel
in Artikel 29 des Privilegs von 1465 für die Stadt Nordhorn: "Item
ock mag unse rath die schoolmeister in der scholen setten vnd sollen
darup
sehen, dat die meisters toder scholen undt dem chore nütte sien."
(Specht, Seite 130). An anderer Stelle heißt es zu den
Stadtsekretären,
deren Tätigkeit bis 1396 zurückverfolgt werden kann, dass die
Lehrer in der Regel im Nebenamt die Stadtschreibergeschäfte
besorgten.
Namentlich erwähnt werden als erste Lehrer der "Meister" Johannes
Westenberg
um 1590 und Henrich von
Bentheim im Dreißigjährigen Krieg
(Specht, S. 20).
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Deutsche
Schreib- und Leseschulen
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In der Zeit vor
der Reformation gab es
nur Schulen in den größeren Ortschaften der
Grafschaft, in Bentheim, Schüttorf, Neuenhaus und Nordhorn. Sie
können als „Deutsche Schreib- und
Leseschulen“ (vgl. Eberhardt/Kip,
Seite 215) bezeichnet werden. In erster Linie wurden den Kaufleuten
die notwendigen Mindestvoraussetzungen zur Ausübung ihres
angehenden
Berufes beigebracht, deutsche Briefe lesen
und schreiben zu können. Ebenso wie die in der Obergrafschaft
bestehenden
Lateinschulen wurde diese Schulform nur von den gehobenen Schichten
besucht. Zunächst hatten die Schulen mehr privaten Charakter, um
dann immer stärker zu einer öffentlichen Institution zu
werden. Der Rechenunterricht war zunächst Aufgabe besonderer
Lehrmeister. Erst später wurde dieses Fach mit in die Schule
aufgenommen.
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Einflüsse aus den Niederlanden
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Die in der Grafschaft in der
vorreformatorischen Zeit bestehenden
Schulen
erfuhren auch durch die in den overijsselschen Städten der
Niederlande
bestehenden "Brüder des
gemeinsamen Lebens", die auch in der
Grafschaft
ein Bruderhaus gründeten, von dem aus sich ein Strom reichsten
Segens
im Sinne christlicher Liebestätigkeit und der Unterweisung der
Jugend
durch das Land verbreitete, eine reiche Förderung. Die in Deventer
bestehende
Hochschule zählte viele Grafschafter zu ihren Studenten. Diese
geistigen
Beziehungen bestanden bis zu der Zeit, als durch die Reformation
mittelalterlich
scholastische Lehr- und Denkweisen unterbrochen wurden (nach Heinrich
Volkers,
Seite 101).
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Schulentwicklung
nach der Reformation
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Die Reformation
spielte für die gesamte Schulentwicklung
eine
bedeutsame Rolle. Die Einführung der lutherischen Lehre
erfolgte in der Grafschaft Bentheim durch Graf Arnold I. im Jahre
1544.
Ab 1588 wurde dann die reformierte Lehre durch Graf Arnold II.
eingeführt. Die Aufgabe, einen elementaren religiösen
Volksunterricht zu erteilen, wurde den Ortspfarrern zugewiesen, die zu
ihrer Entlastung die Küster (als Schulmeister) heranzogen. Solche
"Küsterschulen" entstanden in Emlichheim, Uelsen, Wilsum,
Veldhausen, Brandlecht, Gildehaus und Ohne,
in denen dann Religion, Kirchengesang, Lesen und Schreiben
notdürftig
gelehrt wurden.
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Die Schulreform Arnolds II.
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Ausgangspunkt der Schulreform Arnolds II. war
die Synode, die 1604 in
Schüttorf tagte, die sich besonders mit der Neuordnung des
Unterrichtsbetriebes in
den Schulen der Grafschaft Bentheim befasste. Ergebnis der Beratungen
war
die "Bentheimer Schulordnung" von 1605, die Bestimmungen für die
Lateinschulen enthält, die es in Bentheim, Schüttorf und ab
1616 in Neuenhaus
gab. Dem Lehrer wird zur Pflicht gemacht, pünktlich zum Unterricht
zu
erscheinen und auf regelmäßigen Schulbesuch zu achten. Es
werden die Lehrfächer festgelegt, didaktische und methodische
Anweisungen
gegeben sowie Aussagen zur Handhabung der Schuldisziplin gemacht. Der
Religionsunterricht steht an erster Stelle des Lektionsplanes. Inhalte
sind das Einlernen feststehender Gebete, das Memorieren des
Katechismustextes und das Erlernen der beim Gottesdienst gesungenen
Psalmen. Dann folgen als weitere Fächer Latein, Schreiben, Lesen,
Gesang und Rechnen. Mit der Schulaufsicht werden die
Kirchenältesten als Mitglieder des Kirchenrates beauftragt.
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Für die "Teutsch-
oder Trivialschulen"
(Deutsche Schulen) wurde ein Schulgesetz "Leges scholasticae" im
Jahre
1608 erlassen. Es enthält Vorschriften über den
Kirchenbesuch, die Verteilung
der Unterrichtsfächer, die Unterrichtszeit, die Ferien und die
Schulaufsicht. Das hervorstechende Merkmal dieses Schulgesetzes war
ebenfalls die Bevorzugung religiöser Lernstoffe als Bildungs- und
Erziehungsmittel.
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Zwischen
den "Deutschen Schulen" in den Städten und den
"Küsterschulen" in den
anderen Kirchspielorten vollzog sich
bezüglich der Inhalte langsam ein Ausgleich.
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"Der Küster wird ein
Schulmeister, und der Schulmeister in der Stadt wird auch Katechet"
(Eberhardt/Kip, Seite 216). Beide Schulen sind die Wurzeln der
späteren Volksschule.
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Aufsicht
des Oberkirchenrates
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1613 geht die Aufsicht über die
bestehenden Schulen
in der Grafschaft Bentheim auf das neugeschaffene Gremium des
Oberkirchenrates
über. Damit bekommen die bis Anfang 1600 nur in
den Städten und Kirchspielorten unterhaltenen Schulen eine
gemeinsame Oberaufsicht.
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In der Gründungsakte des
Oberkirchenrates vom 13.10.1613 sind die Amtsbefugnisse der neuen
Behörde auch auf schulischem Gebiet festgelegt. Er setzt sich aus
fünf Mitgliedern geistlichen und weltlichen Standes zusammen.
Seine Aufgaben sind, freie
Schulstellen schnellstens wieder zu besetzen, die Kandidaten
prüfen
zu lassen und sie nach erfolgter Wahl dem Grafen zu präsentieren,
der
sie innerhalb eines Monats zu bestätigen hat.
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Die Bentheimer Schulordnung
von 1647
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Durch die Kriege in
der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts,
der spanisch-niederländische und der 30-jährige Krieg,
drohten neben Verluste von Hab und Gut auch Bildung und Gesittung der
Bevölkerung
völlig zu verschwinden: die Kirchen blieben leer, die Schulen
standen
verlassen. Erst im Jahre 1647 versucht die Bentheimer Schulordnung, die
schulischen
Verhältnisse wieder zu verbessern. Zur Eindämmung der
Unordnung
und Liederlichkeit werden die Vorschriften über die Schulzucht
wiederholt
und verschärft . Der"lateinische Meister" soll die
Zügel
des Schulregiments in die Hand nehmen, während der "teutsche
Meister"
besonders seine Klasse in Zucht zu nehmen hat. Für den
Unterricht
wird eine gewisse methodische Stufenfolge vorgeschrieben, nach der von
den
"Buchstaben" und den Anfängen des Lesens zum Katechismus und von
diesem
zum Neuen Testament und den Psalmen fortgeschritten werden soll. In der
Aufstellung
eines genauen Stundenplanes findet neben der geistigen Schulung auch
die
Übung der körperlichen Kräfte Beachtung. Im
fröhlichen
Spiel sollen die natürlichen Anlagen zu Frohsinn und Heiterkeit
gepflegt
werden. Deshalb werden der Mittwoch und Sonnabend jeder Woche als
Spieletage
bestimmt. Man erblickte in der religiösen Unterweisung das einzige
Mittel,
Glaube und Sitte im Volke wieder zu festigen. Das Ende des
Dreißigjährigen Krieges zeigt somit einen bedeutenden
Aufschwung im Unterrichtswesen der Grafschaft
Bentheim.
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Haager Vergleich 1701 und
Grafschafter Schulordnung 1709
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Als Graf
Wilhelm Ernst zu
Bentheim 1668 zum katholischen Glauben übertritt, wird der
Oberkirchenrat entmachtet, indem zwei Mitglieder durch Katholiken
ersetzt werden. Erst durch den „Haager
Vergleich“ von 1701 erhält
er dann die ursprünglichen Rechte zurück. Die reformierte
Kirche kann in der Grafschaft Bentheim einen neuen Anfang machen. Die
dann im Jahre 1709 verabschiedete Bentheimer Kirchenordnung
enthält auch die fortan geltende Grafschafter Schulordnung. Danach
sollen die Schulmeister die Schulkinder väterlich führen und
leiten, sie nicht allein im Lesen,
Schreiben, Rechnen gut unterrichten, sondern auch in den Grundlehren
der wahren Religion. In den Städten und Dörfern soll
während des ganzen Jahres Unterricht sein. Auch in den
Bauernschulen,
welche weiter als eine halbe Stunde von der Kirchspielschule liegen
müssen, soll zum allerwenigsten acht Monate, nämlich vom 1.
September bis 1. Mai, unterrichtet werden. Häufig fand der
Unterricht jedoch nur in den
Wintermonaten statt, weil die Kinder im
Sommer in der Landwirtschaft mithelfen mussten. Gegen Ende des
Unterrichts, mit Ablauf des Monats April oder Juli, sollen die
Schulmeister eine Prüfung halten und in Gegenwart des Pastors und
Kirchenrates wie auch der Eltern der Kinder zeigen, wie weit ihre
Schüler im Lesen, Schreiben, Rechnen und vor allem in der
Erkenntnis Gottes gekommen sind (nach Eberhardt/Kip, Seite223).
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Seit der
Zeit des „Haager Vergleichs“ (1701) steht das Schulwesen stark unter
holländischen Einfluss,
der erst ab 1806 durch
die Franzosenzeit abklingt. In der Grafschaft sind viele
holländische Lehrer tätig. Der Unterricht wird meist in
holländischer Sprache gehalten (vorwiegend in der Niedergrafschaft)
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Differenzen zwischen den Kirchspiel- und
den
Nebengemeinden
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Zwischen den Kirchspielgemeinden und den
Nebengemeinden kommt es zu starken Differenzen
wegen der Errichtung
von Nebenschulen. Der Oberkirchenrat spricht sich für die
Errichtung von Schulen in weit abgelegenen Gemeinden aus. Er
behält
sich jedoch wie der Landesherr in jedem einzelnen Fall vor, die
Verhältnisse zu prüfen und die endgültige Erlaubnis zum
Schulbau zu erteilen. Nordhorn und die übrigen Städte haben
ein großes Interesse an dem täglichen
Hereinströmen der Landjugend in ihre Tore, da die als Boten
fungierenden Schulkinder den Läden und Handwerkern manchen Auftrag
bringen. Nordhorn sträubt sich deshalb energisch gegen jede
Änderung dieser das städtische Gewerbe begünstigenden
Rechtslage. Der Rat der Stadt versucht deshalb immer wieder, die
Kirchenräte dazu zu bewegen, gegen die Entwicklung der
überall entstehenden Nebenschulen einzuschreiten. Bis zur Mitte
des 18. Jahrhunderts gelingt es ihnen noch, aber dann entstehen nach
und nach die sogenannten Bauernschafts- oder Nebenschulen
(Eberhardt/Kip, Seite 230 - 231). Hierbei ist zum Beispiel zu beachten,
dass die Gehöfte von Bimolten und Hohenkörben bis zu
zehn Kilometer von Nordhorn entfernt lagen und die Schüler die
damals noch sehr schlechten Wege zu Fuß zurücklegen
mussten.
Die ersten Nebenschulen werden 1628 in Scheerhorn und 1663 in Osterwald
genehmigt.
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Leistungsfähigkeit der Nebenschulen
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Über die Lehrer
in den Nebenschulen schreibt Lehrer Ackerstaff aus
Hardingen 1872 in die Hardinger Schulchronik (nach Eberhardt/Kip,
S. 231):
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"Das Volksschulwesen ließ in der
frühen Zeit viel zu
wünschen übrig. Es wurde nur in den Wintermonaten
unterrichtet und in den Sommermonaten war gar keine Schule. Wenn die
Zeit herannahte, d.h. der Herbst bzw. der Winter sich einstellte, so
wurde in der Gemeindeversammlung zur Sprache gebracht, dass wieder
ein Lehrer zu wählen sei.
Die Kenntnisse bei einem Lehrer waren genügend, wenn er ziemlich
gut
schreiben, in der Bibel lesen und etwas rechnen konnte. In der Regel
waren
alte Schäfer zu haben, welche mit diesen Unterrichtsgaben begabt
waren.
Der betreffende Bauer, bei dem der Schäfer diente, wurde
beauftragt,
ihm die Lehrerstelle für die Winterzeit anzutragen. Das Gehalt
betrug
durchschnittlich 25 bis 30 Gulden im Winter und Reihetisch".
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Franzosenzeit
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Ab 1.8.1806 wird die Grafschaft Bentheim mit
Nordhorn
von den Franzosen zum Großherzogtum
Berg geschlagen. Die
überkommene Stadtverfassung wird ab 20.5.1809 aufgehoben. Aus den
Gemeinden Nordhorn, Altendorf, Frensdorf, Frenswegen, Bakelde,
Brandlecht, Hesepe und Hestrup wird eine Mairie (ein
Bürgermeisteramt) gebildet. Die Franzosen beginnen eine rege
Reformtätigkeit und drängen u.a. auf die „Ordnung des
verwahrlosten Schulwesens“ (Specht, Seite 149). Erst 1818 stellt das
Königreich Hannover den reformierten Oberkirchenrat für die
Grafschaft Bentheim, der die Kirchen
und Schulen überwachen soll, wieder her. Sitz der Behörde
wird Nordhorn. Die Machtbefugnisse des
Oberkirchenrates
erfahren eine Einschränkung, als die Königlich
Großbritannisch-Hannoversche
Landdrostey nicht mehr verpflichtet ist, den von ihm gewählten
Lehrer
zu bestätigen.
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Bekanntmachung der
Königlichen Landdrostei von 1824 zur Verbesserung des
niederen Schulwesens in der Grafschaft Bentheim
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Die Königliche
Großbritannisch-Hannoversche
Landdrostey ordnet in einer Bekanntmachung Verbesserungen des
evangelischen niederen Schulwesens in der Grafschaft Bentheim
an, weil
es in mehr als einer Hinsicht bisher mangelhaft und den
Bedürfnissen nicht entsprechend gewesen ist. Die Schulen werden in
Haupt- oder Kirchspielschulen und Neben- oder Bauernschaftsschulen
eingeteilt. Für jede Schule wird ein fester Schulbezirk
angeordnet. Der Unterricht soll in deutscher Sprache erteilt werden,
wobei es in der Niedergrafschaft eine Ausnahmeregelung bezüglich
der holländischen Sprache gibt.
Neben Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion sollen auch
„gemeinnützliche Kenntnisse“ vermittelt und Anweisungen zum Singen
(besonders Kirchengesang) gegeben werden. Es werden Bestimmungen zur
Anstellung und Prüfung der Schullehrer herausgegeben, die
gesetzmäßige Schulzeit festgelegt und die Aufsicht über
die Schulen geregelt. Außerdem enthält die Bekanntmachung
Aussagen zum Schulgeld,
zum Privatunterricht, zu den „Winkelschulen“ und zum Verhältnis
der katholischen zu den evangelischen Schulen.
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Aufsicht durch
Schulinspektoren
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Nach der Bekanntmachung von 1824 werden die
Pastoren
als Ortsschulinspektoren
eingesetzt. Außerdem werden zwei
Kreisschulinspektoren angestellt,
die gemeinschaftlich mit dem
Oberkirchenrat über die Befolgung der Bestimmungen wachen sollen.
Kreisschulinspektoren werden Pastor Koppelmann in Ohne für die
Obergrafschaft und Pastor Visch in Wilsum für die
Niedergrafschaft.
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Private
Lehrerbildungsanstalt in Neuenhaus
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1850 wird August
Fokke Ober-Schulinspektor. Um das niedere
Schulniveau der Grafschaft zu
heben, gründet er in Neuenhaus eine private Lehrerbildungsanstalt,
die bis zu seinem Tode 1873 existiert. August Fokke erkannte, dass
"das
Grundübel des tief darniederliegenden Schulwesens" der
Mangel an ausgebildeten Lehrern war. In seiner
Ausbildungsstätte sollten junge Männer ihr Wissen und
Können vertiefen und mit der Schulmethodik vertraut gemacht
werden. Nach dem Besuch der Fokkeschen Anstalt konnten sie als
Hilfslehrer eingestellt werden oder ihre Ausbildung in einem Seminar
vervollständigen. Seit 1852 gab es neben dem in Osnabrück
auch ein Lehrerseminar in Aurich.
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Verbesserung des Schulwesens 1847
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Die Bekanntmachung von 1824 wird noch einmal
überarbeitet. Im Gegensatz zu 1824 heißt es nun, dass
in allen Grafschafter Schulen der Unterricht
in deutscher Sprache
erteilt werden muss. Außerdem werden die im Gebrauch
befindlichen Schulbücher aufgeführt, die einen Einblick in
die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts geben: die Fibel, die Bibel,
ein Psalm- und Liederbuch, Katerbergs Katechismus, Zahns Biblische
Geschichte, die
Geschichte der Grafschaft Bentheim von Visch, Rettichs Lese- und
Lehrbuch.
Es zeigt sich an dieser Schulbuchliste, dass der Bildungsauftrag stark
religiös ausgerichtet ist.
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Bildung von Schulvorständen
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Nach 1866 wurden die Befugnisse der
Kirchenräte stark
eingeschränkt. Auf Veranlassung der Königlichen Landdrostey
traf der Oberkirchenrat eine weitere Maßnahme zur
Verselbstständigung der Schule, indem er in den Schulgemeinden die
Bildung von
Schulvorständen anordnete. Sie
setzten sich aus dem Pastor, dem Lehrer, einem Kirchenratsmitglied und
drei Gemeindevertretern zusammen. Damit entsprach die Schule der
preußischen Verfassung von 1850, die in Artikel 24 bestimmte:
"Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule
steht der Gemeinde zu". Durch Staatsurkunde vom 3.9.1866 wurde das
ehemalige Königreich Hannover preußische Provinz.
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Aufsicht
durch die Königliche Regierung in Osnabrück
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Nach der
Gründung des deutschen Reiches werden
die niederen Schulen oder Volksschulen, wie sie jetzt genannt werden,
ab
1866 der Zuständigkeit des Oberkirchenrates enthoben und der
königlichen Regierung
in Osnabrück unterstellt. Die
Unterschiede der Hauptschul- und Nebenschullehrer werden aufgehoben, da
sie durch die Lehrerseminare in Osnabrück und Aurich eine
einheitliche Ausbildung erhalten. Die geistliche Schulaufsicht bleibt
jedoch bestehen. Zum Kreisschulinspektor
der Obergrafschaft wird Pastor Augener aus Bentheim bestellt, der
nach seiner Berufung zum Superintendenten nach Aurich durch Pastor
Langen aus Nordhorn ersetzt wird. Ebenfalls
ab 1866 wird
Pastor Nyhuis in Arkel-Hoogstede Kreisschulinspektor für die
Niedergrafschaft.
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Errichtung von
Rektorschulen
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Die Lateinschulen in Bentheim, Schüttorf
und Neuenhaus werden
Ende
des 19. Jahrhunderts in Rektorschulen
umgewandelt. Auch die Stadt
Nordhorn
erhält eine Rektorschule. Die städtischen Rektorschulen
sollen ihren Schülern eine über die Volksschule hinausgehende
und in sich abgeschlossene Bildung vermitteln und die Jungen zugleich
auf den Besuch des Gymnasiums ab Obertertia (Klasse 9) vorbereiten.
In die Unterklasse werden Ostern Kinder aufgenommen, die neun Jahre alt
sind und durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass der
dreijährige
Besuch der Volksschule erfolgreich war. Es werden folgende Fächer
erteilt: Religion, Deutsch, Französisch, Geschichte, Geographie,
Naturkunde (Naturgeschichte, Physik, Chemie), Rechnen, Geometrie,
Zeichnen, Gesang, Turnen (Jungen), Handarbeit (Mädchen),
fakultativ: Englisch und Latein. Die Rektorschulen werden später
zu Mittelschulen, die heute den
Namen
Realschulen führen.
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Schulwesen
unter Aufsicht des Staates
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Mit dem Ende des Kaiserreiches wird in der
Weimarer Verfassung
1919 bestimmt, dass das gesamte Schulwesen
unter die Aufsicht des
Staates gestellt wird und diese durch hauptamtlich tätige,
fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt werden soll. Mit Gesetz vom
20.9.1919 wird die geistliche Schulaufsicht aufgehoben (siehe: Schulgeschichte in der Weimarer Republik).
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Quellen:
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Heinrich Eberhardt und Jan Harm
Kip, Einführung des
reformierten Bekenntnisses in der Grafschaft Bentheim im Jahre 1588 und
ihr Einfluß auf die Entwicklung im Volksschulwesen. In: Reformiertes Bekenntnis
in der Grafschaft Bentheim 1588 - 1988, Das Bentheimer Land, Band 114,
Bad Bentheim 1988., Seite 215.
-
Wilhelm Hagerott, Die
Lateinschulen in der
Obergrafschaft Bentheim. In: Reformiertes Bekenntnis in
der Grafschaft Bentheim
1588 - 1988, Das Bentheimer Land, Band 114, Bad Bentheim 1988., Seite
245.
-
Heinrich Specht, Nordhorn,
Geschichte einer
Grenzstadt, Das Bentheimer Land, Band 22, Nordhorn 1979.
-
Heinrich Volkers, Schulreformen
in der Grafschaft Bentheim seit dem
Jahre 1604. In: Bentheimer
Jahrbuch 2003, Das Bentheimer Land,
Band 159, Seite 101.
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