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Schulräte
in der Grafschaft Bentheim ab 1920
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Heinz Ragnitz |
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Bis zum Jahre 1919 wurde die Schulaufsicht als
sogenannte "geistliche Schulaufsicht"
auf der Ebene der einzelnen Kirchspiele durch jeweils einen Pastor als
Ortsschulinspektor und auf Kreisebene durch Kreisschulinspektoren
wahrgenommen. Eine Änderung trat durch die Weimarer
Reichsverfassung ein, in der es in Artikel 144 heißt: "Das
gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die
Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch
vorgebildete Beamte ausgeübt." Von der Lehrerschaft wird dies
ausdrücklich begrüßt. Der Wechsel findet Aufnahme in
vielen Schulchroniken.
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Auf Anordnung des Ministers für
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 25.11.1919 werden ab 1. Januar
1920 in der Grafschaft Bentheim zunächst nebenamtliche Kreisschulinspektoren
berufen:
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Bezirk
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Bereich
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Name und Schule
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Bentheim I
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Ev. Schulen in der Obergrafschaft
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Rektor Südhoff, Frensdorfer
Schule
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Bentheim II
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Ev. Schulen in der Niedergrafschaft
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Lehrer de Vries, Volksschule Esche
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Bentheim III
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Kath. und jüdische Schulen im Kreis
Bentheim
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Hauptlehrer Barlage, Burgschule Nordhorn
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Quelle: Amtliches
Schulblatt 1920, Seite 3
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Mit Verfügung vom 28.6.1920 (Amtliches
Schulblatt 1920, Seite 64) erfolgt die Neuerrichtung
des hauptamtlichen Kreisschulinspektionsbezirks Bentheim, der
die ev. Schulen in der Grafschaft Bentheim und die ev. Schulen in den
Kreisen Lingen, Meppen und Aschendorf umfasst. Mit der zunächst
kommissarischen, dann endgültigen Verwaltung wird der Rektor Valentin aus Osnabrück
beauftragt (siehe: L-C-Valentin).
Dem Geschäftsbereich des Kreisschulinspektors Eggert in Lingen, der
für die kath. und jüdischen Schulen in den Kreisen Lingen und
Meppen zuständig ist, werden die bisher von Hauptlehrer Barlage in Nordhorn
unterstellten Schulen zugeordnet. Die Kreisschulinspektoren erhalten
die neue Amtsbezeichnung "Kreisschulrat".
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Nachdem der Unterrichtsminister mit Erlass vom
14.12.1927 dem Regierungsbezirk Osnabrück zwei neue
Schulratsstellen zugewiesen hat, erfolgt eine Neueinteilung der Schulaufsichtsbezirke.
Schulrat
Valentin
übernimmt die ev. Schulen in den Kreisen Melle, Wittlage und
Iburg. An seiner Stelle übernimmt der Schulrat Dr. Stuhlmacher den
Aufsichtsbezirk Bentheim (Ev. Schulen in Bentheim, Meppen und
Aschendorf). Schulrat Eggert
behält die Aufsicht über die kath. Schulen
in Lingen und Bentheim.
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Aufgrund einer Verordnung des Preußischen
Staatsministeriums zur Vereinfachung und Verbilligung der
Verwaltung vom 3.9.1932 führt die staatliche Schulaufsicht
über die öffentlichen und privaten Volks- und mittleren
Schulen grundsätzlich allgemein der Schulrat.
Schulaufsichtsbehörde ist künftig nicht mehr die Regierung,
sondern an ihrer Stelle der Schulrat. Er ist nicht mehr wie bisher
lediglich Organ der Regierung. Durch die Neuregelung wird er zu einer
selbstständigen Instanz. Die Regierung bleibt nur für genau
festgelegte Angelegenheiten, z.B. für alle Personalsachen,
zuständig (siehe: Amtsblatt 1933, Seiten 151 bis 163).
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