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Nationalsozialistische
Leitgedanken
zur Schulordnung
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von Heinz Ragnitz
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Nach Beratung auf der 11. Tagung des
Ausschusses für das Unterrichtswesen im Jahre 1934 werden
die "Leitgedanken zur Schulordnung", in denen unter anderem die
Abgrenzung zwischen Hitlerjugend und Schule vollzogen wird, vom
Reichsminister des Inneren als verbindliche Richtlinien erklärt.
Diese Richtlinien werden hier wörtlich wiedergegeben.
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"Leitgedanken zur Schulordnung
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I. Die oberste Aufgabe der Schule ist die
Erziehung der Jugend
zum Dienst am Volkstum und Staat
im nationalsozialistischen
Geist.. Alles, was diese Erziehung fördert, ist zu pflegen; alles,
was sie gefährdet, zu meiden und zu bekämpfen. Richtunggebend
für die volks- und staatspolitische Erziehung sind die durch die
deutsche Freiheitsbewegung bestimmten Ziele der Reichsregierung..
Das gesamte innere und äußere Leben der Schulen steht im
Dienst dieser Aufgabe. Leiter, Lehrer, Schüler und
Schulangestellte sind ihr verpflichtet. Die Überwachung steht
lediglich den vorgesetzten Behörden zu.
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II. Die Hitlerjugend
ergänzt diese Arbeit durch Stellung des
Charakters, Förderung der Selbstzucht und körperliche
Schulung. Sie hat die Schulgewalt unbedingt zu achten und ihre
Mitglieder anzuhalten, die Forderungen der Schule voll zu erfüllen.
Schule und Hitlerjugend aber haben in ihren Ansprüchen an die
Jugend auf die Mitwirkung der Eltern an der Erziehung und auf die
Erhaltung und Pflege des Familienlebens verständnisvolle
Rücksicht zu nehmen. Die Familie ist im neuen Staat erst recht als
Keimzelle und als Grundlage des Volkstums geachtet, ihr Leben ist daher
zu schützen und zu fördern.
Die allgemeinen Gesichtspunkte in dem Erlass des Preußischen
Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
(abgedruckt im Zentralblatt für die gesamte
Unterrichtsverwaltung in Preußen 1933, Seite 233) sind zu
begrüßen, besonders auch die Bestellung von
Vertrauenslehrern. Diese haben im Einvernehmen mit den Vertretungen der
Eltern an den einzelnen Schulen und mit den Schulärzten zu
arbeiten.
Auch den Ausführungen über die aufgabenfreie Nachmittage
ist zuzustimmen. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen aber
keinesfalls über 19 Uhr im Winter, über 21 Uhr im Sommer,
Jugendliche über 14 Jahre nicht über 20 Uhr im Winter und 21
Uhr im Sommer, am Sonnabend nicht über 21 bzw. 22 Uhr in Anspruch
genommen werden. Die Führung hat für die unverzügliche
Heimkehr der Mitglieder der Hitlerjugend nach dem Dienst besorgt zu
sein. Zwei Sonntage im Monat haben voll, ein dritter halb von
Dienstverpflichtungen frei zu bleiben, falls das Elternhaus bzw. die
Erziehungsberechtigten den Wunsch aussprechen.
Schüler über 18 Jahre können ausnahmsweise auch in die
SA. eintreten; doch sollen sie an ihrem Dienst nur insoweit
teilnehmen, als es die Erfüllung ihrer Schulpflichten gestattet.
Hierüber ist Einvernehmen mit dem Leiter der Anstalt, den Klassen-
und Fachlehrern herzustellen.
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III. Schüler, die der Hitlerjugend oder
der SA. angehören,
dürfen deren Uniformen und
Abzeichen in der Schule und bei
Schulveranstaltungen tragen, außer ihnen nur die
Schulgruppen des Vereins für das Deutschtum im Ausland und die
Sportjugend. Das Tragen sonstiger Abzeichen und Uniformen, namentlich
von bekenntnismäßig abgegrenzten Jugendbünden, in der
Schule und bei Schulveranstaltungen ist verboten. Das deutsche Turn-
und Sportabzeichen sowie etwa eingeführte Klassenmützen sind
zugelassen.
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IV. Hitlerjugendbefehle
und Mitteilungen der zugelassenen Bünde
dürfen nach vorhergehender Genehmigung durch
den Schulleiter an
einer von diesem bestimmten Stelle angeschlagen werden.
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V. Lehrer und Schüler erweisen
einander innerhalb und
außerhalb der Schule den deutschen
Gruß (Hitlergruß).
Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vor die stehende
Klasse, grüßt als erster durch Erheben des rechten Armes und
die Worte "Heil Hitler"; die Klasse erwidert den Gruß durch
Erheben des rechten Armes und die Worte "Heil Hitler". Der Lehrer
beendet die Schulstunde, nachdem sich die Schüler erhoben haben,
durch Erheben des rechten Armes und die Worte "Heil Hitler"; die
Schüler antworten in gleicher Weise.
Sonst begrüßen die Mitglieder des Lehrkörpers nur durch
Erheben des rechten Armes in angemessener Haltung.
Wo bisher der katholische Religionsunterricht mit dem Wechselspruch
"Gelobt sei Jesus Christus" "In Ewigkeit Amen" begonnen und
beendet wurde, ist der deutsche Gruß zu Beginn der Stunde vor, am
Ende der Stunde nach dem Wechselspruch zu erweisen.
Den nichtarischen Schülern ist es freigestellt, ob sie den
deutschen Gruß erweisen oder nicht.
Zu Beginn der Schule nach allen Ferien und zum Schulschluss vor
allen Ferien hat eine Flaggenehrung vor der gesamten Schülerschaft
durch Hissen bzw. Niederholen der Reichsfahnen unter dem Singen einer
Strophe des Deutschland- und des Horst-Wessel-Liedes stattzufinden.
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Quelle:
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