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Der Neubeginn im
Jahre 1945
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von Heinz Ragnitz
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In
einem Rundschreiben an alle Schulen teilte der von der Britischen
Militärregierung eingesetzte Schulrat für den Landkreis
Grafschaft Bentheim, Herr Tönnies
Portheine, bisher
Mittelschullehrer an der Mittelschule Nordhorn, am 4. August 1945
mit:
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„Um
die Grundschule am 1. September eröffnen zu können,
wünscht
die Militärregierung die sofortige
Beantwortung folgender
Fragen:
1. Zahl der Kinder der Grundschule
(Schulneulinge und die
drei untersten Jahrgänge der bisherigen Grundschule),
2. Zahl der Räume, die augenblicklich
für die
Grundschule verfügbar sind (Sollten noch Schulen mit Möbeln,
Flüchtlingen oder evakuierten Bauern belegt sein, so müssen
sie sofort geräumt werden, soweit Räume für die
Grundschule benötigt werden.)
3. Kann die Grundschule in den vorhandenen
Räumen
gleichzeitig unterrichtet werden oder in zwei oder mehreren Schichten
nacheinander?
4. Sind noch Räume so schwer
beschädigt,
daß der Unterricht der Schule nicht beginnen kann, und welche
Ausbesserungen sind noch unbedingt erforderlich?
5. a) Namentliche Liste sämtlicher
Lehrkräfte
(auch die in Haft oder Gefangenschaft und die entlassenen),
b) Das Alter der Lehrkräfte hinter den Namen in
Zahlen angeben,
c) Lehrbefähigung (für Mittelschule,
Volksschule oder ohne
Lehramtsprüfung)“
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In
einem Rundschreiben vom 23.8.1945 heißt es dann auszugsweise:
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1. Der Unterrichtsbeginn
der Grundschule wird
endgültig auf Mittwoch, den 29. August, festgelegt.
2. Unterrichten dürfen vorläufig nur
„genehmigte“ Lehrkräfte.
3. Vor Eröffnung des Unterrichts
muß jede
Lehrkraft geschult werden und eine schriftliche Erklärung
ausfüllen und unterzeichnen.
4. ....“
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Am
22.10.1945 teilte Herr Schulrat Portheine dann mit:
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"Volksschulen eröffnen am 25. Oktober.
Die
Lehrpläne für die ersten drei Monate sind im Druck und werden
den einzelnen Schulen noch vor Donnerstag ausgehändigt. Ein
Normalplan für Grund- und Volksschulen ist in Vorbereitung.
-
Die Mittelschulen beginnen mit ihrem
Unterricht am 1.
November. Die Mittelschullehrer treten am 25. Oktober vom
Volksschuldienst zurück. Ich ersuche die Leiter der Mittelschulen,
den überreichten Lehrplan für Mittelschulen
vervielfältigen zu lassen, damit jede Lehrkraft zu Beginn des
Unterrichts im Besitz des Planes ist. Ich bitte ferner, den
beiliegenden Bogen mit grundsätzlichen Erwägungen dem Plan
vorheften zu wollen.“
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Die
Wiedereröffnung der Schule geht zurück auf eine
Verfügung
der Militärregierung in Osnabrück vom 17. August 1945 an
sämtliche Schulbeamte und Lehrer. Hierin heißt es:
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„17.
August 1945
Militärregierung
Reg.Bez. Osnabrück
604
Mil. Gov. Technische Anweisung Nr. 1 (Unterricht)
Bedingungen
für die Wiedereröffnung deutscher Schulen
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An
sämtliche Schulbeamte und Lehrer
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In
Kürze werden die deutschen Schulen wieder eröffnet. Die
nachstehenden Bedingungen müssen auf das genaueste befolgt
werden:
1. Keinem Lehrer wird erlaubt, in seinem
Unterricht,
welches Fach er auch behandeln mag, irgend etwas hineinzubringen, was
( I ) den Militarismus verherrlicht,
( II ) die Nazidoktrin propagiert, sie wieder zu beleben oder zu
rechtfertigen sucht oder
geeignet ist, die Leistungen der Naziführer zu verherrlichen,
( III ) eine Politik der Unterscheidung aus Gründen der Rasse oder
der Religion begünstigt,
( IV ) den Beziehungen zwischen irgendwelchen vereinigten Nationen
gegenüber feindlich
gesinnt ist oder beabsichtigt, diese zu stören,
( V ) Erörterungen zur praktischen Kriegsführung oder
Mobilisierung, sei es auf
wissenschaftlichem, wirtschaftlichem oder industriellen Gebiete oder
das Studium der
militärischen Geographie betrifft.
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2. Keine
körperliche Ertüchtigung darf
stattfinden, welche militärische Ausbildung oder eine Form der
Vorbereitung für die militärische Ertüchtigung darstellt.
Im einzelnen werden folgende Arten nicht erlaubt:
a) Schieß- und Waffenunterricht irgendwelcher Art einschl.
Übungen mit Scheinwaffen,
jedoch nicht eingeschlossen sind die allgemein anerkannten athletischen
Übungen wie
Speer-, Diskus- und Hammerwerfen sowie Gewichts- und Kugelstoßen.
b) irgendwelche Übungen oder Reihenfolgen von Übungen, von
denen, falls sie mangelhaft
ausgeführt werden, angenommen werden muß, daß sie
für die Ausübenden körperliche
Schäden verursachen.
c) Übungsmärsche, Exerzieren, unbewaffneter Kampf.
d) Manöver oder Spiele mit charakteristischen Merkmalen in der
Absicht, sie für
militärische Zwecke zu verwenden.
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3. Unterricht wird sich strengstens auf den
von der MR
genehmigten Lehrplan
beschränken. Das für jede besondere
Schule oder Klasse zu lehrende Pensum darf von deutschen Behörden
entschieden werden, aber nichts über den genehmigten Lehrplan
hinaus.
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4. Es darf kein Lehrbuch benutzt werden, das nicht
von
der MR genehmigt worden ist.
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5. Alle nationalsozialistischen
oder militärischen
Bücher, Filme, Lichtbilder, Karten, Pläne und andere
Lehrmittel, die im Widerspruch zu Abs. 1 stehen, müssen
abgesondert werden, in einem separaten, unbenutzten Raum verschlossen
und auf keinen Fall benutzt werden.
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6. Jeder deutsche Beamte oder Lehrer ist verantwortlich,
daß diese Bedingungen in seinem Verwaltungsbereich befolgt
werden, z.B. achtet der Kreisschulrat auf seinen Kreis, der Rektor auf
seine Schule. Jeder Beamte oder Lehrer hat eine ihm bekannte Verletzung
dieser Bedingungen sofort zu Stoppen und der MR Bericht zu erstatten.“
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Geschichtsunterricht
durfte zunächst nicht durchgeführt werden. Erst Ende 1946
gestattete die Militärregierung auch die Wiedereinführung
dieses Faches. Ziele des Geschichtsunterrichtes sollten nach dem
Willen der Militärregierung sein:
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1. „Das Fach Geschichte sollte vor allem dazu
beitragen,
das historische Bewußtsein der deutschen Jugend von der
europäischen und nicht von der nationalen Perspektive allein her
zu
prägen.
2. Das Fach Geschichte sollte sich weit
stärker als
bisher mit der Tradition des demokratischen Gedankens, mit seinen
Vertretern und deren Werdegang befassen“ (vgl. Neuenhaus 1945, Seite
57).
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Bereits
am 1. August 1945 hatte die britische Militärregierung der
reformierten Kirche die Erlaubnis erteilt, den erweiterten
kirchlichen Religionsunterricht
aufzunehmen. So wurden im Kirchspiel
Gildehaus fünf Lehrer hierzu von den Kirchenräten
zugelassen (vgl. Gildehaus, Seite 199). In Neuenhaus konnten zwei
Lehrer diesen Unterricht durchführen (vgl. Schulchronik, Seite
72). An welchen Schulen dieser Unterricht sonst noch durchgeführt
wurde, ist nicht bekannt. In Wietmarschen konnte zunächst noch
kein Unterricht durchgeführt werden, weil die Schule noch von
polnischen Truppen belegt war (vgl. Neuenhaus 1945, Seite 57). Die
Schule Wielen lag nach dem Kriege in der Sperrzone zu den
Niederlanden und wurde bis 1946 als Unterkunfts- und Verwaltungsraum
der Besatzungssoldaten genutzt. Die Schulkinder besuchten während
dieser Zeit die Schule in Ratzel (Schulchronik Uelsen, Seite 204).
Ebenso mußte die Ernst-Moritz-Arendt-Schule in Nordhorn, die
schon seit 1943 als Lazarett gedient hatte, gleich nach Schulbeginn
erneut geräumt werden, weil im Schulgebäude für etwa
ein Jahr ein Hilfskrankenhaus untergebracht werden mußte (vergl.
Nordhorn 1945, Seite 72).
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Über
den Wiederbeginn des Unterrichts
berichtet eine ehemalige Lehrerin
der Marienschule Nordhorn:
„Diese Zeit war eine ungeheure
Belastung für uns Lehrer und auch für die Schüler. Auf
engstem Raum waren wir zusammengepfercht. Sogar unter dem Dach der
Schule wurde unterrichtet. Stützpfeiler nahmen den Kindern dort
die Sicht. Die Noträume waren mit den unmöglichsten
Bänken
und Tischen möbiliert. Manche Kinder hatten als Schreibfläche
nur einen Schemel. Es fehlte nicht nur an Raum und Möbeln - nein
auch an Anschauungsmaterial, vor allen Dingen an Heften und
Büchern
(die alten durften nicht mehr benutzt werden). Auch an Lehrern
mangelte es; ein Teil von ihnen mußte erst entnazifiziert
werden. Viele waren auch noch nicht aus der Gefangenschaft
zurückgekehrt“ (vgl. Marienschule, Seite 12).
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In
einem Bericht über die Volksschule
Gildehaus heißt es:
„Nach
dem Zusammenbruch blieben die Schulen geschlossen, die Schulbücher
mußten eingesammelt und abgeliefert werden. Erst am 25.10.1945
erlaubte die Besatzungsmacht die Aufnahme des Schulbetriebes, der
angesichts des Fehlens von Büchern, Heften und anderen
Schreibmaterials sowie der Beschränkung auf vier Klassenräume
außerordentlich behindert war. Als trotz des Papiermangels auf
Initiative des Schulrates Arbeitshefte für Deutsch, Rechnen,
Religion und Heimatkunde gedruckt werden konnten, bedeutete dies eine
große Erleichterung. Ende und Anfang des Schuljahres fielen wie
früher wieder in die Osterzeit. Zum kaum zu bewältigenden
Problem geriet die Schulraumfrage: Wie sollte 450 Kindern Unterricht
erteilt werden, wo doch nur vier Klassenräume zur Verfügung
standen?“ (vgl. Gildehaus, Seite 176).
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Bedingt
durch den Zustrom von
Flüchtlingen und Heimatvertriebenen aus
den Ostgebieten, dem Verbleib von evakuierten Kindern aus dem
Ruhrgebiet und der vorübergehenden Unterbringung Berliner Kinder
mit ihren Lehrern in verschiedenen Orten („Storchaktion“) bis Mai
1946 nahm die Zahl der Schüler an allen Schulen des Landkreises
gegenüber der Vorkriegszeit gewaltig zu. Da es andererseits zu
wenige Lehrer gab, wurde als Richtzahl eine Klassenfrequenz von 70
Schülern festgelegt. In Einzelfällen gab es jedoch auch
Klassen, in denen mehr als 100 Kinder unterrichtet wurden (vgl.
Ringe, Seite 46).
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Der
Leistungsstand der Schüler war katastrophal; deshalb wurden
vom
Schulrat Prüfungen in Rechtschreiben und Rechnen angeordnet, die
in allen Schulen durchzuführen waren. Am 8. Oktober fanden die
Schulprüfungen in allen 4. Grundschulklassen und am 10. November
in allen 8. Klassen der Volks- und Mittelschulen statt. Am 30.
November wurden alle Schüler einschl. Sitzenbleiber geprüft,
die Ostern 1946 ihre 8-jährige Schulpflicht erfüllt hatten.
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Als
Ergebnisse in den 71 4. Klassen ergaben sich folgende
Durchschnittsfehlerzahlen:
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Fehler
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Diktat
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Rechnen
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unter 5
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1
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3
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5 -10
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3
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18
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11 - 15
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17
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29
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16 - 20
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24
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13
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mehr als 20
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26
|
8
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71
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71
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Die
besten Leistungen gab es im Diktat mit durchschnittlich 3,5 Fehlern
in Haftenkamp, 6 Fehlern in Engden und 9,5 Fehlern in Uelsen, im
Rechnen mit durchschnittlich 2,5 Fehlern in Osterwald, 3 Fehlern in
Haftenkamp und 4,7 Fehlern in Drievorden.
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Über
die Ergebnisse der Volksschulprüfung in den 8. Klassen schreiben
die Nordwest-Nachrichten, die einzige damals genehmigte Zeitung, in
der Ems- und Vechtelandausgabe vom 20.12.1945:
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