|
Auf
Anordnung der Reichsregierung wurden ab Schuljahr 1938/39 alle
Schulen in Gemeinschaftsschulen
umgewandelt. Dies führte dazu,
daß die bis dahin bestehenden Katholischen Volksschulen mit den
Ev. Volksschulen vereinigt oder in die Kath. Schulen auch
evangelische Schüler eingewiesen wurden. Nach Wiedereröffnung
der Schulen 1945 ließ die Militärregierung weiterhin nur
Simultanschulen (Schulen für Schüler aller Bekenntnisse)
zu, wie es auch in Großbritannien üblich war. Hiergegen
erhob sich lauter Protest, so dass die Militärregierung
eine Abstimmung über den künftigen Status der Schulen
durchführen ließ und bei entsprechenden
Mehrheitsverhältnissen Bekenntnisschulen wieder zuließ. So
fand am 18.9.1945 auf Anordnung der Bischöflichen Behörde
in Hoogstede eine Abstimmung über die konfessionelle Schule
statt, in der sich 99 % dafür aussprachen, auch die reformierte
Gemeinde hatte dasselbe Ergebnis (vgl. Hoogstede, Seite 68). In
Bentheim stimmten die Eltern von 443 ev. und 179 kath. Kindern für
die Bekenntnisschule. Für 100 ev. und 22 kath. Kinder wurden
keine Stimmzettel abgegeben.
|
|
In der
nachstehenden Aufstellung sind
die Volksschulen im Landkreis
Grafschaft Bentheim nach ihrer Umwandlung in Bekenntnisschulen bzw.
Gemeinschaftsschulen, daran anschließend die Mittelschulen
aufgelistet. Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom August 1947
und sind verschiedenen Berichten des damaligen Schulrates entnommen.
Die Gliederung der Volksschulen erfolgt aus Gründen der
Übersichtlishkeit nach den heutigen Bereichen Nordhorn, Bentheim,
Emlichheim, Neuenhaus, Schüttorf, Uelsen und Wietmarschen. Es
sind jeweils angegeben der Status der Schule (Ev. = Evangelische
Volksschule, Kath. = Katholische Volksschule, Ge. =
Gemeinschafts-Volksschule), ihr Name bzw. die Ortsbezeichnung, der
Schulleiter, die Zahl der Lehrkräfte und die Zahl der
Schüler.
Auf die Flüchtlingsschulen, die in den Nachkriegsjahren
errichtet wurden, wird anschließend eingegangen.
|