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Schüler, die so schwerwiegend behindert sind,
dass
sie am Unterricht einer anderen allgemeinbildenden Schule nicht
teilnehmen können, sind für die Dauer ihrer
Beeinträchtigung zum Besuch
einer für sie geeigneten
Förderschule verpflichtet. Die ersten Klassen für
Hilfsschüler, wie sie zunächst genannt wurden,
entstanden
ab 1938 und dann ab 1949 in Nordhorn. 1958 erhielt die Hilfsschule
den Namen „Sonderschule für Lernbehinderte“, 1973 als
Anne-Frank-Schule ein eigenes Gebäude. Ab 1955 nahm die
Sonderschule in Schüttorf, die später den Namen
Erich-Kästner-Schule erhielt, ihre Arbeit für die
Obergrafschaft auf; es folgten die Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule
in Emlichheim 1967 und die Burgschule Neuenhaus 1969, so dass der
Landkreis dann flächendeckend versorgt war.
Sprachbehinderte
Schüler im Grundschulalter erhielten durch den Besuch der
Astrid-Lindgren-Schule in Nordhorn ab 1977 eine entsprechende
Förderung. Parallel zu den dortigen Vorklassen
richtete
die
Arbeiterwohlfahrt einen Sprachheilkindergarten für Kinder im
Vorschulalter ein. Ab 1982 nahm die staatlich anerkannte Ersatzschule
für Verhaltensgestörte, die Eylardusschule in
Gildehaus,
auch Schüler aus dem Landkreis und darüber hinaus auf und
bemühte sich um den Abbau von Verhaltensstörungen und eine
Rückschulung in die Hauptschule. Die Tagesbildungsstätte
der Lebenshilfe in Nordhorn nahm sich ab 1963 in besonderer Weise der
geistig behinderten Kinder an, aus der dann 1989 die Sonderschule
für
geistige Entwicklung, die Vechtetalschule, entstand.
Heute wird als Hauptziel dieser
Schulen eine
sonderpädagogische Förderung angesehen, die die Schüler
durch individuelle Hilfen bei der Entfaltung ihrer noch fehlenden
geistigen, sprachlichen, emotionalen, körperlichen und sozialen
Fähigkeiten, ihrer Begabungen und Neigungen unterstützt und
begleitet. Seit 2004 tragen sie den Namen „Förderschulen“
mit den verschiedenen Schwerpunkten. Sie sind aufgefordert, ihre
unterrichtliche und erzieherische Arbeit unter den Leitgedanken der
Förderung zu stellen.
Nach Möglichkeit sollen
Schüler,
die einer
sonderpädagogischen Förderung bedürfen, gemeinsam mit
anderen Schülern unterrichtet und erzogen werden. Auf der
Grundlage der Rahmenplanung „Lernen
unter einem Dach“ verbleiben
solche Schüler in der Grundschule, die eine
sonderpädagogische
Grundversorgung mit Förderschullehrern im Umfang von zwei
Wochenstunden pro Klasse erhalten. In Integrationsklassen werden
geistig behinderte Kinder in Normalklassen betreut. Vermehrt
entstehen Kooperationsklassen, die aus der Vechtetalschule an andere
allgemeinbildende Schulen ausgegliedert werden.
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