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Schule und Lehrer in alter Zeit |
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von
Ludwig Sager |
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Ursprünglich gab es nur in
den Städten und Dörfern die Kirchspielschulen, neben denen
später mühsam die Nebenschulen aufkamen. Je nachdem, wie
stark das Bildungsbedürfnis und Verantwortungsbewußtsein
der Eltern war, setzten sich auf dem platten Lande im Kampf gegen Stadt
und Dorf die kleinen Schulen durch. Im Kampf auch mit den anerkannten
Schulmeistern und Küstern, die in der Errichtung der Nebenschulen
eine Schmälerung ihres Einkommens sahen. Vielleicht hatte auch die
Behörde zuweilen Anlaß, da einzugreifen, wo irgendein
"hergelaufenes Subjekt" eine Schule aufmachte. Da lesen wir in einer
Neuenhäuser Chronik von "einem
sodath, so ein trommelschlager gewesen", der sich auf dem Teich
unterrichtend niedergelassen und der Neuenhäuser Schule Abbruch
tat. Der Oberkirchenrat wies Richter und Bürgermeister an,
die Eltern vor der Unterweisung ihrer Kinder durch den ehemaligen
"Trommelschlager" zu warnen. Im Jahre 1651 erhob der Oberkirchenrat
wieder Einspruch:
"Wegen der Nebenschull soll auch
daß mandat fürsamst publiciert werden, daß keine
nebenschull sollen geduldet, welche nicht von hoher Obrigkeit
zugelassen"
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Setzte wirklich einmal eine kleine Landgemeinde ihren Willen
durch, wie Scheerhorn 1628 und Osterwald 1663, da wurde die Erlaubnis
doch sehr eingeengt. In einem Protokoll des Oberkirchenrates
heißt es: |
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"Demnach die Eingesessenen der
Bauerschaft oster Wald, gerichts Veldhausen, gebührend zu erkennen
gegeben, welchergestalt ihre Bauernschaft vom Dorfe Veldthausen
ziemlich
weit abgelegen und daher ihnen nicht möglich, ihre Jungen Kinder,
so solchen Weg sonderlich bey winters zu gehen, nicht vermögen,
daselbst zur Schule zu halten, Sie gleichwohl gen sehn möchten,
damit auch dieselben zeitlich zu der Gottesforcht, guhte sitten, auch
Lesen und Schreiben angeführt, und deswegen ihnen einen
absonderlichen Schulmeister für solche kleine Jugendt anzuordnen
geuhrlaubet werden möchte, mit der versicherung, daß die
größeren kinder, welche den Weg nach Veldthausen gehen
können, daselbst zur Schule gehalten und also derselben
diesetwegen ganz kein abgangh veranlasset werden solle, solch ihr
gesinnen auch an sich rümblich und alles billigkeit
gemääs befunden worden, als wirdt ihnen kraft dieses
vergünstigt undt zugelassen von nuhn an, jedoch auf ihre eigenen
kosten undt mittels zuziehung der prediger daselbst einen
absonderlichen schulmister anzunehmen. Mit dem beding, da ferner ihrem
versprechen zuwider der schule zu Veldthausen allzugroßer Schaden
veruhrsachet würde, daß Sie derselben alsdann auf
anderwärtige verantwortung wieder abzustellen gehalten sein
sollen." |
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Wie sehr auch das Bedürfnis
anerkannt wird, auf jeden Fall darf der Dorfschule in Veldhausen
kein merklicher Schaden entstehen.
Im Heimatkalender von 1936 "Die Nebenschulen in der Grafschaft" sagt
Specht: |
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"Neben der Konsistoriums-, der Stadt-
und Dorfpolitik setzen sich die Bauerschaften zur Wehr und
erkämpfen sich selbständige Schulen, die nicht nur die
kleinen, sondern auch die größeren Kinder besuchen durften."
Aus den Spechtschen Angaben erhellt auch wie verbissen 1762 eine Bauerschaft, in diesem Falle
Bimolten, um einem ihnen genehmen
Schulmeister kämpfte. "In
geenen deele", will der Bimolter Bauernschulte vom Kosistorium
abhängig sein, er und sein Anhang versteiften sich auf den Lehrer
Schothorst, "und so blyven wy by de vorige meeninge op Schothorst." |
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Die Männer, die an diesen kleinen Nebenschulen den Beruf eines
Lehrers ausübten, würden wir heute als Gelegenheitsarbeiter
bezeichnen. Ein Beispiel dafür gibt uns die Chronik der Schule
Balderhaar. Es heißt dort: |
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"Das schwierigste Problem war
aber, einen Lehrer zu finden. Im ersten Winter unterrichtete ein
Neubauer Höllmann aus der Egge, aber mit sehr wenig Erfolge. Ihm
folgte ein Heuermann Gortmann aus Itterbeck, ferner ein Schreiber
Gerritzen sowie ein Tagelöhner aus Uelsen. Ebenso oft wie die
Lehrer wechselten auch die Schulstuben. Bald bei diesem, bald bei jenem
Neubauern in Balderhaarmoor, aber auch in der Striepe wurde Unterricht
erteilt, natürlich nur im Winter. Da der Besuch der Schule
außerdem freiwillig war, kann man sich denken, wieviel die Kinder
lernten.
Diese Verhältnisse dauerten fort
bis zum Jahre 1886, als die neue Schule gebaut wurde und ein Lehrer
angestellt wurde, der ein Seminar besucht hatte."
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Herr
Sager macht uns nun mit einer Denkschrift bekannt, die im Jahr
1849 ein Lehrer aus Halle dem Oberkirchenrat eingereicht hatte.
Herr Sager meint: "Selbst wenn der Verfasser zu schwarz
aufgetragen haben sollte, bleibt doch wenig Angenehmes von der
"guten alten Zeit " übrig. Die Denkschrift aus dem
Jahre 1849 wurde von dem Lehrer
Giesen, der laut Schulchronik aus Bimolten stammt und in der Zeit von
1841 - 1849 in Halle tätig war, verfasst:
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"Im Juli 1849
Ein Nebenlehrer aus dem Bentheimschen
Der gehorsamste Unterthan im
Hannoverschen Lande ist gewiß der
Bauernschaftsschullehrer oder Nebenlehrer in der Grafschaft Bentheim.
Nicht nur der Behörde, sondern hauptsächlich den Bauern
muß er stets ein unterthäniger Diener sein. Er darf sich
nicht erlauben, von einer Verbesserung seiner Lage und von seinen
Rechten zu sprechen. Thut er das, so kommt er mit seiner Gemeinde in
Streit und läuft Gefahr, abgedankt zu werden. wird er beschimpft
oder beleidigt, so darf er aus Furcht vor Absetzung sich kaum
mündlich wehren, geschweige sein Recht suchen. Ob er seine
Vorgesetzten um Hülfe anruft, das fruchtet nicht, sie können
ihn nicht schützen, wie gern sie auch wollen. Wie so? Sie
haben keine Macht dazu, weil fast kein Nebenlehrer geprüft oder
definitiv angestellt ist. |
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Die Bauern lassen ihn so weit nicht
kommen. Sie kündigen ihm seinen
Dienst, sobald er sich zum Examen meldet. ´Wir wollen den Lehrer
in unserer Macht behalten und mit ihm tun können, was uns
beliebt`, sagen sie. Und wirklich handeln sie auch ganz nach
Willkür mit
ihm. Sie dingen ihm nicht selten eine Viertelstunde von der Schule eine
Schlafstätte und heißen ihn von da des Morgens nach einem
manchmal eine halbe Stunde entlegenen Bauernhaus zu gehen, das
Morgenbrot zu holen. Ist er vor dem Hause angekommen, so ruft ihm der
Knecht, der noch auf der Diele an der Schneidlade steht schon halb im
Scherze zu: Du bist wieder da? Hast schon Appetit? Und noch gar nicht
gearbeitet? Solches scheinbar nicht achtend, geht er weiter bis in die
Küche und setzt sich ans Feuer. Schon schlägt die Glocke neun
und sein Essen ist noch immer nicht fertig. Er sieht sich deshalb
gedrungen, die Hausfrau auf die Zubereitung seines Brotes aufmerksam zu
machen. Nachdem er dies zwei- oder dreimal gethan, beeilt er sich,
stößt den Kaffeetopf ins Feuer, schneidet das Roggenbrot und
bereitet ihm so eine dürftige Mahlzeit. Wenn diese fertig ist,
setzt er sich und ißt. Kaum hat er den letzten Bissen im Munde,
da schlägt die Glocke halb zehn. Er steht auf und geht, weil es
schon in der Schulstunde ist...- Wahrlich, die Morgenstunden sind ihm
keine goldenen Stunden.
Mittags und abends muß er zu
eben demselben Bauern, wenn er was
zu essen haben will. Besonders ist der Abendreihetisch für ihn
unangenehm, weil der Lehrer nach dem Essen mit den Dienstboten und
Tagelöhnern den Kreis ums Feuer bilden und sich mit ihnen in
allerlei geschwätziges Gespräch einlassen muß.
Sträubt er sich dagegen, so fehlt es nicht an Schimpfworten. |
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Der Gesundheit nachteilig ist
für ihn der Abendreihetisch in den
Herbst- und Wintermonaten bei Regen- und Schneewetter. Fast alle Abende
kommt er dann mit nassen Füßen in sein Schlafzimmer
zurück. Um ihn bekümmert sich da im Hause niemand. Das
können diese Leute auch nicht. Für die geringe Belohnung,
welche sie für das Nachtquartier desselben erhalten, können
sie
sich keine große Mühe gefallen lassen. Unverschämt
würde es deshalb auch von ihm sein, wenn er ihre Hülfe jeden
Abend in Anspruch nähme. Sehr kümmerlich muß sich also
der Nebenlehrer das ganze Winterhalbjahr in seiner Bauerschaft
herumquälen, jeden Tag nach einem anderen Hause. Das bezieht sich
besonders auf die Niedergrafschaft, in der Obergrafschaft hat er es
nach
seiner Meinung etwas besser. Da ist er schon froh, daß er
da vierzehn Tage, auch wohl drei bis vier Wochen nacheinander bei
einem Bauern wohnen kann, ungeachtet er sehr oft mit dem Knechte oder
Schäfer in einem Bette schlafen muß. |
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Aber wie steht es mit ihm im
Sommerhalbjahre? Noch schlimmer. Er ist
dann gar kein Lehrer. Ehe die Maisonne ihre Strahlen geworfen, werden
die Kinder zu Hause behalten und er in die Welt hineingejagt. Was thut
er dann? Dann geht er zu seinen Eltern, wenn er solche hat und hilft
ihnen bei ihrer Feldarbeit oder sonstigem Betriebe. Kann er das
öfter nicht, wie sich leicht denken läßt, so legt er
sich auf ein anderes Fach und thut nicht selten Schuster-, Weber-,
Schmiede-, Zimmer- und Maurerarbeit oder geht nach Holland, um sich da
einige Groschen zu verdienen. Auch treibt er wohl Viehhandel. Erst im
Oktober, auf den meisten Stellen im November, wird er wieder gefragt
und
gedungen. Gedungen oder gemietet wird er jedes Jahr und zwar für
den geringen Lohn von nur einen Stüber für jedes in die
Schule
gehende Kind. Während es nicht in die Schule kommt, erhält er
davon auch nichts. Demzufolge müssen täglich 36 Kinder in die
Schule kommen, wenn er einen Verdienst wie der geringste
Tagelöhner haben soll, denn der geringste Lohn ist hier 36
Stüber die Woche. Es ist fest anzunehmen, daß in einer
Bauernschaft, wo 45
schulpflichtige Kinder sind, durchschnittlich nicht mehr als 36 in die
Schule gehen. Diese Anzahl könnte bei weitem so hoch nicht
angeschlagen werden, wenn im Winter keine Kinder über und im
Frühjahr nicht viele unter dem schulpflichtigen Alter die Schule
besuchten. |
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Was verdient nun jährlich der
Nebenlehrer im Bemtheimschen? Wie gesagt, in einer Gemeinde mit 45
schulpflichtigen Kindern, wöchentlich im Durchschnitt 36
Stüber, also im Ganzen 26 bis 30 Thaler; mithin von 60
schulpflichtigen Kindern durchschnittlich 48 Stüber, also im
Ganzen 35 bis 40 Thaler; von 30 schulpflichtigen Kindern
wöchentlich im Durchschnitt 24 Stüber, also im Ganzen 17 bis
20 Thaler für die 26 bis 30 Wochen Unterrichtszeit. In den
übrigen 22 bis 26 Wochen Ferienzeit wird ihm weder Kost noch
Schlafstätte und Lohn gegeben. Ein Gehalt über 40 Thaler kann
er fast nirgends bekommen, dagegen erhält er auf manchen Stellen
nur 10 bis 12 Thaler und noch weniger. |
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Wann und worauf kann der Lehrer sich
nun noch freuen? Vielleicht in der Unterrichtszeit auf eine bessere
Zukunft? Das sollte man sagen. Man sollte meinen, er sei froh,
daß er Gelegenheit habe, das Volk gebildeter und gesitteter zu
machen und folglich sich selbst eine bessere Zukunft vorzubereiten. Wer
das aber glaubt, der täuscht sich sehr. Es fehlt ihm dazu beides:
die Zeit und der Wille des Volkes. |
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Was die Zeit, in der er
Schulunterricht geben kann, betrifft, so ist dieselbe viel zu kurz, um
darin gute Fortschritte machen zu können. Morgens wird es 10 Uhr,
ehe alle Kinder beisammen sind, und, da der Unterricht um 12 Uhr
beendet sein muß, dauert derselbe nur zwei Stunden. Längere
Zeit hat er des Nachmittags auch nicht. Was kann er unterdeß tun,
da er außerdem noch in 2 Sprachen, in der holländischen und
hochdeutschen, allen Unterricht ertheilen muß. Hätte er
Zeit, den Kindern gemeinnützige Kenntniß und Moral
beizubringen, so wäre dies doch gegen den Willen des Volkes. Der
Bauer sagt: Aller Unterricht muß Religionsunterricht sein; die
Kinder sollen den ganzen Tag in dem Kathechismus und in der Bibel
lesen. Wie der Lehrer sich darnach fügen muß, ist leicht zu
ermessen. Darum kann er sich niemals und auf nichts freuen. Er ist mit
einem Wort gesagt, bedauernswerth." |
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Erst als eine angemessene Fachbildung an dem Fokkeschen Lehrerseminar
in Neuenhaus (1851 - 1873) dem Lehreranwärter das nötige
Wissen und berufliche Rüstzeug gab, besserten sich die schulischen
Verhältnisse und die soziale Lage des Lehrers.
Aber erst ganz zum Guten nach dem Besuch der Lehrerseminare in Aurich
und Osnabrück. |
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Quelle:
Ludwig Sager, Schule und Lehrer in alter Zeit, Der Grafschafter,
März 1954, Seite 117
Siehe auch: Heinrich
Eberhardt und Jan
Harm Kip, Einführung des reformierten
Bekenntnisses in der Grafschaft Bentheim im Jahre 1588 und ihr Einfluss
auf die Entwicklung des Volksschulwesens. In: Reformiertes Bekenntnis
in der
Grafschaft Bentheim, Das Bentheimer Land, Band 114, 1988, Seite 230 |
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