Grafschafter Schulgeschichte


Verordnungen
Aufbewahrung von Duplikaten der Schulentlassungszeugnisse in den Schularchiven

Oberkirchenrath
der Grafschaft Bentheim                                                                                                                 Nordhorn, den 24. Januar 1884

Die Ermittlungen über den Bildungsstand  der bei der Armee im Ersatzjahr 1881/82  eingestellten Mannschaften haben dem Herrn Minister der geistlichen p. Angelegenheiten  Anlaß zu Anordnungen gegeben, die in dem Ministerial Rescript vom 13. Dezember v. Js. getroffen sind.

In demselben wird darauf hingewiesen, von wie großer Bedeutung es für das Volksschulwesen ist, daß vollständige Verzeichnisse der in das schulpflichtige Alter eintretenden und der zuziehenden schulpflichtigen Kinder den Lehrern mitgeteilt werden, und daß die vorgeschriebenen Absentenlisten  nicht nur genau geführt, sondern auch sorgfältig aufbewahrt, sowie daß den Schülern der Volksschulen bei ihrem Austritte aus denselben Entlassungszeugnisse erteilt werden.

Damit aber die Unterrichts-Verwaltung in der Lage sei, über jeden Zögling  der Volksschule auch nach seiner Entlassung aus derselben, wie überhaupt, so insbesondere der Militärbehörde Auskunft geben zu können, ist es unerläßlich, daß in Zukunft Duplikate der Schulentlassungszeugnisse, nach Jahrgängen geordnet,zu den Schularchiven genommen und aufbewahrt werden.

Nach abgehaltener halbjährlicher Prüfung der aus der Schule zu entlassenden Kinder ist das Zeugnis in der Form  der beiliegenden Exemplare auszufertigen, welche vom Pestalozzi-Verein herausgegeben und bei Dunkmann in Aurich erschienen sind, wo sie mit den entsprechenden Abänderungen von den Schulen, welche gedruckte Exemplare benutzen wollen, bestellt werden können.
Ew. Hochwürden wollen hiernach das Erforderliche anordnen und die Lehrer mit eingehender Weisung versehen.

Königl. Ober-Kirchenrath
Abteilung für Schulsachen
Henschen



No. 837


An
sämtliche Herren Local-Schulinspektoren
der Grafschaft Bentheim