Oberkirchenrath
der Grafschaft
Bentheim
Nordhorn, den 24. Januar 1884
Die Ermittlungen
über den Bildungsstand der bei der Armee im Ersatzjahr
1881/82 eingestellten Mannschaften haben dem Herrn Minister der
geistlichen p. Angelegenheiten Anlaß zu Anordnungen
gegeben, die in dem Ministerial Rescript vom 13. Dezember v. Js.
getroffen sind.
In
demselben wird darauf hingewiesen, von wie großer Bedeutung es
für das Volksschulwesen ist, daß vollständige
Verzeichnisse der in das schulpflichtige Alter eintretenden und der
zuziehenden schulpflichtigen Kinder den Lehrern mitgeteilt werden, und
daß die vorgeschriebenen Absentenlisten nicht nur genau
geführt, sondern auch sorgfältig aufbewahrt, sowie daß
den Schülern der Volksschulen bei ihrem Austritte aus denselben
Entlassungszeugnisse erteilt werden.
Damit aber die Unterrichts-Verwaltung in
der Lage sei, über jeden Zögling der Volksschule auch
nach seiner Entlassung aus derselben, wie überhaupt, so
insbesondere der Militärbehörde Auskunft geben zu
können, ist es unerläßlich, daß in Zukunft
Duplikate der Schulentlassungszeugnisse, nach Jahrgängen
geordnet,zu den Schularchiven genommen und aufbewahrt werden.
Nach abgehaltener halbjährlicher
Prüfung der aus der Schule zu entlassenden Kinder ist das Zeugnis
in der Form der beiliegenden Exemplare auszufertigen, welche vom
Pestalozzi-Verein herausgegeben und bei Dunkmann in Aurich erschienen
sind, wo sie mit den entsprechenden Abänderungen von den Schulen,
welche gedruckte Exemplare benutzen wollen, bestellt werden
können.
Ew. Hochwürden wollen hiernach das Erforderliche anordnen und die
Lehrer mit eingehender Weisung versehen.
Königl.
Ober-Kirchenrath
Abteilung
für Schulsachen
Henschen