Verbot der Ausstellung von Zeugnissen
durch
Schulaufsichtsbeamte für Lehrer, die sich um andere Stellen
bewerben wollen
Ober- Kirchenrath
der Grafschaft
Bentheim
Nordhorn, den 12.
März 1883
Die Ausstellung von Zeugnissen seitens
der Schulaufsichtsbeamten für Volksschullehrer und für
früher im Schuldienst beschäftigt gewesene Personen behufs
Bewerbung um andere Lehrerstellen und zu ähnlichen Zwecken hat zu
Unzuträglichkeiten geführt. In Erledigung eines durch seine
Exellenz den Herrn Minister der geistigen p. Angelegenheiten mittels
hohen Erlaß vom 24. Februar d. J. - U III 19449 - erteilten
Auftrages bestimmen wir hierdurch, daß derartige Zeugnisse von
den Schulaufsichtsbeamten fortan nicht mehr auszustellen sind. Zwischen
den Beaufsichtsberechtigten, den Behörden und Beamten ist
vielmehr künftig über die Befähigung, die Leistungen und
die Führung der Bewerber mittels amtlichen Schriftwechsels
untereinander die erforderliche Erkundigung einzuziehen.
Königlicher Ober-Kirchenrat
Henschen
No. 153
An
sämtliche Herren Local-Schulinspektoren
der Grafschaft Bentheim
|