Grafschafter Schulgeschichte


Verordnungen
Verbot der Ausstellung von Zeugnissen durch Schulaufsichtsbeamte für Lehrer, die sich um andere Stellen bewerben wollen

Ober- Kirchenrath
der Grafschaft Bentheim                                                                                                                                Nordhorn, den 12. März 1883

Die Ausstellung von Zeugnissen seitens der Schulaufsichtsbeamten für Volksschullehrer und für früher im Schuldienst beschäftigt gewesene Personen behufs Bewerbung um andere Lehrerstellen und zu ähnlichen Zwecken hat zu Unzuträglichkeiten geführt. In Erledigung eines durch seine Exellenz den Herrn Minister der geistigen p. Angelegenheiten mittels hohen Erlaß vom 24. Februar d. J. - U III 19449 - erteilten Auftrages bestimmen wir hierdurch, daß derartige Zeugnisse von den Schulaufsichtsbeamten fortan nicht mehr auszustellen sind. Zwischen den  Beaufsichtsberechtigten, den Behörden und Beamten ist vielmehr künftig über die Befähigung, die Leistungen und die Führung der Bewerber mittels amtlichen Schriftwechsels untereinander die erforderliche Erkundigung einzuziehen.

Königlicher Ober-Kirchenrat
Henschen

No. 153


An
sämtliche Herren Local-Schulinspektoren
der Grafschaft Bentheim