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Berufsschule 

  Berufsbildendes Schulwesen in der Grafschaft Bentheim
Dreijährige Ausbildung zum Heilerziehungspfleger

Voraussetzung:
Für eine Ausbildung  zum Heilerziehungspfleger ist ein Hauptschulabschluss entweder mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder dem erfolgreichen Besuch  der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz Voraussetzung. Hauptschulabsolventen können auch aufgenommen werden, wenn sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen können. Wer einen Sekundarabschluss hat, muss vor Beginn der Ausbildung die einjährige Berufsfachschule Sozialpflege für Realschulabsolventen besuchen. Bei Absolventen mit Hochschulreife oder voller Fachhochschulreife können Sonderregelungen getroffen werden.

Kosten:
Ausbildung und Prüfung sind kostenfrei.
Praktische Ausbildung:
In jedem der drei Ausbildungsjahre absolvieren die Schüler ein zehnwöchiges Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
Schulische Ausbildung:
Neben den allgemeinen Unterrichtsfächern gibt es einen berufsbezogenen Lernbereich mit Fachtheorie und -praxis.
Abschlüsse und Berechtigungen:
Die Absolventen erwerben den Abschluss als Heilerziehungspfleger. Außerdem berechtigt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Studium an Fachhochschulen und Gesamthochschulen.
Arbeitsfelder:
Heilerziehungspfleger können in Wohnheimen und Werkstätten der Behindertenhilfe, in familienunterstützenden Diensten, bei ambulanten Pflegediensten, in integrativen Kindergärten oder in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe arbeiten.