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Voraussetzung:
Für
eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ist ein
Hauptschulabschluss entweder mit einer erfolgreich abgeschlossenen
Berufsausbildung oder dem erfolgreichen Besuch der
zweijährigen
Berufsfachschule Pflegeassistenz Voraussetzung.
Hauptschulabsolventen können auch aufgenommen werden, wenn sie
eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche
Tätigkeit nachweisen können. Wer einen Sekundarabschluss
hat, muss vor Beginn der Ausbildung die einjährige
Berufsfachschule Sozialpflege für Realschulabsolventen besuchen.
Bei Absolventen mit Hochschulreife oder voller
Fachhochschulreife können Sonderregelungen getroffen werden.
Kosten:
Ausbildung und Prüfung sind kostenfrei.
Praktische Ausbildung:
In jedem der drei Ausbildungsjahre absolvieren die Schüler ein
zehnwöchiges Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
Schulische Ausbildung:
Neben den allgemeinen Unterrichtsfächern gibt es einen
berufsbezogenen Lernbereich mit Fachtheorie und -praxis.
Abschlüsse und
Berechtigungen:
Die Absolventen erwerben den Abschluss als Heilerziehungspfleger.
Außerdem berechtigt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
Studium an Fachhochschulen und Gesamthochschulen.
Arbeitsfelder:
Heilerziehungspfleger können in Wohnheimen und Werkstätten
der Behindertenhilfe, in familienunterstützenden Diensten, bei
ambulanten Pflegediensten, in integrativen Kindergärten oder in
Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe arbeiten.
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