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Voraussetzung:
Hauptschulabschluss
oder gleichwertiger Bildungsgang
Kosten:
Schulbesuch
und Prüfungen sind kostenfrei.
Praktische
Ausbildung:
24
Wochen praktische Ausbildung in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, der
Familienpflege mit ambulanter, stationärer oder
teilstationärer
Versorgungsform in den Tätigkeitsfeldern "Pflege und
Betreuung" oder der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Schulische Ausbildung:
Neben den allgemeinen Unterrichtsfächern gibt es einen
berufsbezogenen Lernbereich mit drei Lernfeldern: Arbeits- und
Beziehungsprozesse, Unterstützung des Menschen in seinen
Lebenswelten und Pflege von Menschen.
Abschlüsse und
Berechtigungen:
Abschluss als "Staatlich geprüfte Pflegeassistentin". Der
Bildungs- und Berufsabschluss eröffnet neben der beruflichen
Tätigkeit auch Wege in weiterführende soziale, medizinische
und pflegerische Ausbildungen sowie die Zugangsberechtigungen für
weiterführende Schulen.
Arbeitsfelder:
stationäre und ambulante Einrichtungen der
Familien-, Alten- Behinderten- und Krankenhilfe sowie in
Privathaushalten pflegerische und betreuende Aufgaben.
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