1. Unter dem Vorsitz des Ratsherr Dr.
Stach beschäftigen sich die Mitglieder des kommunalpolitischen
Arbeitskreises der Gildehauser UWG/CDU-Fraktion im Juli 1971 mit
den Problemen der Schule. Vor den Mitgliedern des neu ins Leben
gerufenen Arbeitskreises , dem außer Ratsherren auch Gildehauser
Bürger angehören, referiert in einer gut besuchten
Veranstaltung Rektor Ragnitz. Er teilt mit, die Gesamtkonferenz seiner
Schule sei zu dem Ergebnis gekommen, dass in Gildehaus eine
Orientierungsstufe eingerichtet werden müsse. Außerdem
vertrete man im Kollegium einmütig die Auffassung, dass die
Gildehauser Mittelpunktschule zu einem Nebenzentrum ausgebaut werden
müsse. Gegenwärtig seien je ein Hauptzentrum für
Schüttorf und Bentheim im Gespräch. In einem ersten
Schwerpunkt seines Referates beschäftigte sich Ragnitz mit einem
Schulversuch, den es damals nur in Gildehaus gab. Dabei handelt es sich
um Vorschulklassen, in denen noch nicht schulpflichtige Kinder
innerhalb der Schule auf den eigentlichen schulischen Unterricht
vorbereitet werden. Laut Ragnitz haben sich diese Vorklassen "gut
bewährt". So habe die Schulreifeuntersuchung ergeben, dass die
Kinder in diesen Klassen eine "wesentliche Förderung und eine gute
Vorbereitung auf die Schule erhalten hätten". Als die beiden
wichtigsten Aufgaben im Zuge der Schulreform nannte Ragnitz
für den Gildehauser Raum die Auflösung der wenig gegliederten
Landschulen und die Einführung der Orientierungsstufe, die in
"Niedersachsen generell 1973 eingeführt werden soll". Ragnitz
berichtete weiter, dass "wegen der Großräumigkeit
Niedersachsens" Überlegungen angestellt würden, neben den
vorgesehenen großen Schulzentren auch kleinere Zentren
zuzulassen. Diese Nebenzentren könnten aus einer
Orientierungsstufe und der darauf aufbauenden Hauptschule bestehen. Zur
Vorbereitung dieser Konzeption sei in Gildehaus ein achtköpfiger
Ausschuss gebildet worden, der dem Schulzweckverband
Gildehaus-Hagelshoek empfohlen habe, bei der Regierung die
Einführung der Orientierungsstfe für 1973 zu beantragen.
2. Am 28. Februar 1972 verfasste der
Schulelternrat der Volksschule Gildehaus nach einer Versammlung der
Elternschaft eine Resolution, die den Wunsch auf Einrichtung einer
Orientierungsstufe auch in Gildehaus zum Gegenstand hatte. Das positive
Votum der Elternschaft veranlasste den Schulelternrat, durch eine
schriftliche Umfrage die Meinung der Bürger zur Einrichtung der
Orientierungsstufe zu erkunden. Es wurden folgende Auswahlantworten
vorgegeben:
A. Ich befürworte, daß auch in Gildehaus eine
Orientierungsstufe eingerichtet wird.
B. Ich befürworte, daß nur in Bentheim eine
Orientierungsstufe eingerichtet wird.
C. Mir ist der Standort der Orientieungsstufe gleichgültig.
D. Ich enthalte mich der Stimme.
Insgesamt wurde 3037 Stimmen abgegeben, davon für
A. 3006 Stimmen = 99,0 %
B: 6 Stimmen = 0,2 %
C: 8 Stimmen = 0,3 %
D: 17 Stimmen = 0,5 %
Die Stimmen verteilen sich wie folgt auf
die Gemeinden:
A B
C D Summe
A-D
Gildehaus
2001 3
- 13
2017
Hagelshoek
215 -
3
- 218
Holt und
Haar
85 -
2
- 87
Waldseite
202 -
-
- 202
Westenberg
105 -
-
- 105
Achterberg
182 -
-
2 184
Sieringhoek
45 2 3
- 50
Bardel
171 1
-
2 174
3006 6
8 17 3037
Quelle: GN,
22.7.1972
3. Nachdem sich die
Schulzweckverbände, der Schulelternrat und zuletzt die Einwohner
des Kirchspiels für die Einrichtung einer Orientierungsstufe in
Gildehaus ausgesprochen haben, setzt sich der Rat der Gemeinde in
seiner Sitzung abschließend mit diesem Thema auseinander. Zuvor
hatte der Rat bereits in verschiedenen Sitzungen über die
Orientierungsstufe diskutiert. Jetzt fasst der Rat einstimmig folgende
Resolution, die den zuständigen Stellen zugeleitet werden soll:
"Die Ratsherren der im Rat der Gemeinde Gildehaus vertretenen Gruppe
UWG/CDU und der Fraktion der SPD begrüßen die Planung der
Landesregierung, die die Einführung der Orientierungsstufe
zunächst als Angebots- und später als Regelschule vorsieht.
Mit Sorge haben wir die Verlautbarungen des Jahres 1972 aus dem
Kultusministerium und des Regierungspräsidenten in Osnabrück
zur Kenntnis genommen, die nicht mehr im Einklang mit den
Auskünften seitens des Regierungspräsidenten vom
Frühjahr 1971 stehen, wonach die Einrichtung der
Orientierungsstufe in Gildehaus vorgesehen ist. Wir begrüßen
die Initiativen des Schulzweckverbandes, des Schulelternrates und der
Gesamtkonferenz der Lehrkräfte in Gildehaus, die einstimmig die
Einführung der Orientierungsstufe in Gildehaus anstreben. Wie
unterstützen die auf der Elternversammlung am 28.2.1972 einstimmig
beschlossene Resolution, in der die baldmögliche Einrichtung der
Orientierungsstufe an der Hauptschule in Gildehaus gefordert wird, und
halten unseren Antrag mit Begründung vom 31.1.1972 an den
Regierungspräsidenten in Osnabrück aufrecht.
Aus kommunalpolitischen Gründen halten wir es unbedingt für
erforderlich, die Hauptschule in Gildehaus unter Einbeziehung der
Orientierungsstufe zu erhalten und mit allen uns zur Verfügung
stehenden Mitteln zu verhindern,daß unsere gut funktioniernde
Mittelpunktschule zu einer Grundschule abgestuft wird. Nur wenn uns
dies gelingt, wird es möglich sein, die kontinuierliche
Entwicklung unseres Ortes zu gewährleisten und den Wohnwert zu
erhalten. Wir erklären unsere Bereitschaft, wie in der
Vergangenheit so auch in der Zukunft im Rahmen unserer
Möglichkeiten, die sächlichen Voraussetzungen für eine
optimale Unterrichtserteilung zu schaffen und erwarten von der
Landesregierung und den zuständischen Verwaltungsinstanzen,
daß die personalen Voraussetzungen erfüllt werden, die die
Einrichtung und den Betrieb der Orientierungsstufe in Gildehaus
ermöglichen. In Anbetracht der Tatsache, daß die
grundlegenden Entscheidungen nur im Landtag gefällt werden
können, fordern wir die im Landtag vertretenen Parteien auf,
Sprecher zu ernennen, die im Rahmen einer Bürger- bzw.
Elternversammlung den Standpunkt ihrer Partei erläutern, und
bitten die unseren Raum im Landtag vertretenen Abgeordneten Arends und
Buddenberg darzulegen, ob sie unsere Forderung auf Einführung der
Orientierungsstufe in Gildehaus unterstützen würden".
Quelle: GN
vom 28.7.1972
4. Folgender
Grund
führte dazu, dass die Forderungen von Gildehaus nicht erfüllt
wurden:
Im "Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften" vom
14.6.1973 heißt es in § 1 b (1) u. a.: "Die
Orientierungsstufe wird organisatorisch entweder selbständig oder
bei der Hauptschule geführt. Sie hat wenigstens sechs Züge,
die Schulaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen".
Die Volksschule Gildehaus war zu der Zeit nur zwei- bis dreizügig
und nicht in der Lage, die angestrebte Sechszügigkeit zu
erreichen. Auch die Überlegungen, eine Orientierungsstufe
gemeinsam mit dem Klostergymnasium Bardel einzuführen, scheiterte
daran, dass private Gymnasien nicht verpflichtet wurden, die
Jahrgänge 5 und 6 als Orientierungsstufe zu führen.
Die Einführung der Orientierungsstufe erfolgt dann 1979 gemeinsam
für Bentheim und Gildehaus als selbstständige
Orienzierungsstufe am Standort Bentheim.