Mit
Beschluss der Landesregierung vom
5.3.1996 zur Neuorganisation der
staatlichen Schulverwaltung erfolgt die Einführung der
zweistufigen Schulaufsicht für alle Schulformen zum 1. Februar
1997. Die Schulaufsichtsämter als untere
Schulbehörden werden aufgelöst. Die Verwaltung sowie
Aufsicht der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sowie der
Orientierungsstufen werden dann wie bisher schon der Gymnasien und
Berufsbildenden Schulen von der Bezirksregierung aus direkt
wahrgenommen.
Wegen der Vielzahl der Schulen, für die bisher die Schulaufsichtsämter zuständig waren, werden für diese an insgesamt 24 Standorten Außenstellen der Bezirksregierungen eingerichtet. Das bedeutet eine Reduzierung der Schulbehördenstandorte um mehr als die Hälfte, denn bisher gab es 49 selbstständige Ämter, d.h. mindestens ein Schulaufsichtsamt in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Die Reduzierung der Behördenstandorte bedeutet einen spürbaren Rückzug aus der Fläche. Den Bediensteten wird dadurch ein höheres Maß an Veränderungsbereitschaft und Mobilität abverlangt. Die bisherigen Schulaufsichtsamtdirektoren werden in Regierungsschuldirektoren umbenannt.
Im Bezirk Weser-Ems werden die
Schulaufsichtsämter des Landkreises und der Stadt Osnabrück
mit der hier ansässigen Schulabteilung der Bezirksregierung
vereinigt, die Aufsichtsämter in Nordhorn und Meppen als
Außenstellen weitergeführt sowie folgende
Schulaufsichtsämter verschmolzen: Aurich, Wittmund, Emden
und Leer mit Sitz in Aurich, Cloppenburg und Vechta mit Sitz in Vechta,
Ammerland, Stadt Oldenburg und Wesermarsch mit Sitz in Oldenburg,
Delmenhorst und Landkreis Oldenburg mit Sitz in Wildeshausen sowie
Friesland und Wilhelmshaven mit Sitz in Wilhelmshaven.