Grafschafter Schulgeschichte


Die Schulräte in der Grafschaft Bentheim


4. Resolution der Stadt Nordhorn zur Auflösung der Schulbehörde in Nordhorn

Der Rat der Stadt Nordhorn verabschiedet folgende Resolution:
In den zur Zeit laufenden Überlegungen des Niedersächsischen Kulturministeriums zur
Neuordnung der bestehenden Außenstellen der Landesschulbehörde wird auch der
Standort Nordhorn betroffen sein.
Vor diesem Hintergrund fordert der Rat der Stadt Nordhorn den Erhalt der Außenstelle
Nordhorn der Landeschulbehörde Standort Osnabrück.
Die Landesschulbehörde – Außenstelle Nordhorn – besteht zur Zeit aus zwei
DezernentenInnen, die mit Ausnahme der Gymnasien und berufsbildenden Schulen für alle
Schulbereiche der Grafschaft Bentheim zuständig sind, einer Schulpsychologin ( zuständig
für alle Schulformen), einer Schulentwicklungsberaterin und zwei Bürokräften. Insgesamt
werden dabei Schulen mit knapp 13.000 SchülernInnen betreut.
Im gesamten Landkreis standen und stehen in den nächsten Jahren umfangreiche
Veränderungen an. Dabei handelt es sich einerseits um Schulstrukturveränderungen, die
durch Vorgaben des Landes bedingt sind. Andererseits sind in den nächsten Jahren
Schulstandortstrukturen neu zu gliedern und den sinkenden Schülerzahlen anzupassen,
In beiden durchgreifenden Strukturwandlungen ist die Mitarbeit und Planung der
Schuldezernenten „vor Ort“ mit entsprechenden Sacharbeiterplanstellen und einer
funktionellen Infrastruktur unverzichtbar.
Die strukturellen Veränderungen der letzten Jahre an den städtischen Nordhorner Schulen
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, dem verantwortungsbewußten
Umgang mit Personal- und Finanzressourcen des Landes und der Kommune und den
Vorgaben des Landes haben die Präsenz der Landesschulbehörde vor Ort deutlich
gemacht. 
Die Schließung von bisher zwei Schulstandorten sowie die Zusammenlegung einer Haupt-
und Realschule sind einige Beispiele der Strukturveränderungen in Nordhorn. Die
Umsetzung dieser Maßnahmen erforderte zahlreiche Einzel- und Gruppengespräche,
Abstimmungsgespräche, Diskussionen in Fachausschüssen und Abwägungsprozesse -
häufig ad hoc und in den Abendstunden - die ohne die personelle Beteiligung der
Landesschulbehörde und ihrer schulfachlichen Kompetenz nicht die gewünschten
Ergebnisse gebracht hätten. Zudem konnten durch die stetige und zeitintensive Einbindung
der Dezernenten vor Ort die Strukturprozesse erheblich verkürzt werden und die
Ergebnisse ohne zeitliche Verzögerungen umgesetzt werden.
Um weiterhin konstruktiv, nachhaltig und zeitnah den Aufgaben im Schulbereich
nachkommen zu können, die zwingend der fachlichen Kompetenz der Landesschulbehörde
bedürfen, fordern wir als Schulträger mit Nachdruck den Erhalt der Landesschulbehörde –
Außenstelle Nordhorn.
Verteiler der Resolution:
Ministerpräsident
Ministerin des Kultusministeriums
Fraktionsvorsitzende der Parteien im Landtag
Abgeordnete der Grafschaft Bentheim im Landtag
Landesschulbehörde
Niedersächsischer Städtetag
Hauptverwaltungsbeamte im Landkreis Grafschaft Bentheim
Presse

Begründung
In der jüngst durchgeführten Kabinettsklausur der Landesregierung wurde konkret die
Neuorganisation der Landesschulbehörde vereinbart. 16 von insgesamt 24 Außenstellen der
Landesschulbehörde – darunter Nordhorn – sollen geschlossen werden. Verbleiben sollen die
Außenstellen Aurich, Celle, Cuxhaven, Göttingen, Holzminden, Meppen, Oldenburg, Rotenburg
und Syke.
Sollte die beabsichtige Schließung der Außenstelle Nordhorn erfolgen, würde für die schulischen
Nordhorner, bzw. Grafschafter Belange zukünftig als Ansprechpartner der Standort Meppen
fungieren. 
Damit würde die zwingend erforderliche Zusammenarbeit zwischen Schulen und
Landesschulbehörde sowie Schulträger und Landesschulbehörde erheblich erschwert. Zudem
bedeutet dies eine Schwächung des Standortes Nordhorn.


Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Nordhorn zur Ratssitzung am 4.2.2010