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KGS
Neuenhaus - Planung
für
das Modell
der Sekundarstufe I - in der Fassung vom 18.12.1973 |
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1
- Ausgangslage
und Zielvorstellungen
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1.1
- Die KGS Neuenhaus will unter den
besonderen
Bedingungen eines dünn besiedelten, vorwiegend ländlich
strukturierten Einzugsgebietes
einen
konkreten Beitrag zur Bildungsreform im Sinne des
Strukturplanes
leisten.
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1.2
- Hinsichtlich ihrer
Zielvorstellungen berücksichtigt sie
Einstellungen und Erwartungshaltungen, die aus der Erfahrung als
charakteristisch für die Population des Einzugsbereichs angenommen
werden und nach Möglichkeit von der Wissenschaftlichen Begleitung
überprüft werden sollen. Bei der Fortentwicklung des
Schulversuchs ist die Überwindung der tatsächlichen Defizite
anzustreben.
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1.2.1
- Sowohl den Erwartungen als auch
den soziographischen Bedingungen
scheint am ehesten eine Form des Schulversuchs zu entsprechen, die vom
zur Zeit bestehenden dreigliedrigen Schulsystem ausgeht und es in
Richtung auf eine Kooperation verändert, die
höchstmögliche Durchlässigkeit gewährleistet.
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1.2.2
- Diese Zielsetzung ist auch
deswegen realistisch, weil die KGS Neuenhaus
keine Neugründung darstellt, sondern - als bisher einzige
Gesamtschule in Niedersachsen - die drei am Ort bestehenden Schularten
innerhalb eines Schulzentrums zu der neuen Einheit Kooperative
Gesamtschule zusammenführt.
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1.2.3
- Die nicht deckungsgleichen
Einzugsgebiete der 3 Schulzweige und der
unveränderbare Gesamteinzugsbereich der KGS Neuenhaus sind der
Planung als vorgegeben zugrunde zu legen.
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1.3
- Die Zielvorstellungen der KGS
Neuenhaus richten sich entsprechend der
Intentionen des Strukturplanes auf die Optimierung der Fähigkeit
aller Schüler, ihr individuelles und gesellschaftliches Leben zu
gestalten. Die KGS will daher
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1.3.1
- den einzelnen Schüler
optimal fördern, indem sie
zusätzliche Bildungsmöglichkeiten anbietet und das
Lernangebot differenziert,
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1.3.2
- wissenschaftsbestimmtes Lernen
für alle ermöglichen und die
Bildung von Lernschwerpunkten erlauben,
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1.3.3
- die Ungleichheiten der
Bildungschancen ihrer Schüler durch
kompensatorische Lernangebote abbauen helfen,
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1.3.4
- das Leistungsprinzip sinnvoll in
den pädagogischen
Gesamtzusammenhang der Selbstverwirklichung einordnen,
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1.3.5
- Lehrenden und Lernenden das
soziale Lernen ermöglichen.
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1.4
- Die konkreten sächlichen
und personellen Voraussetzungen werden
sich auf die Realisierung des Modells auswirken und ebenso wie die
jeweiligen psychologischen Bedingungen seine Veränderung bzw.
Anpassung erzwingen. Sie werden aber auch einen wirklichkeitsnahen und
kontinuierlichen Aufbau ermöglichen.
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1.5
- Die Erfahrungen der KGS
Neuenhaus werden für die künftige
Gestaltung der Sekundarstufe I in Niedersachsen wertvoll sein
können, da ähnliche und vergleichbare
soziogeographische Voraussetzungen in weiten Teilen des Landes
angenommen werden dürfen.
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2
- Beschreibung
des
Modells für die Sekundarstufe I
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2.1
- Äußere
Organisation
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2.1.1
- Die durch das vorhandene
Schulzentrum gegebene
Raumausstattung ist vorläufig als unveränderliche
Determinante anzusehen. Die bedeutet, dass die KGS im wesentlichen
innerhalb der organisatorischen Grenzen der Halbtagsschule arbeiten
muss. Nachmittagsunterricht kann nur im Ausnahmefall angesetzt
werden.
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2.1.2
- Der Sekundarbereich I wird als
eine strukturelle Einheit gestaltet.
Ihre wesentlichen Züge sind:
- ein hohes Maß an Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen;
- die partielle Integration in bestimmten Fachbereichen;
- die Verzahnung der Schulzweige in einem Teil der Fächer;
- der schulzweigübergreifende Einsatz der Lehrer.
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2.1.3
- Die vertikale Gliederung in die
Schulzweige Hauptschule, Realschule,
Gymnasium bleibt erhalten; die Erweiterung der Hauptschule um das 10.
Schuljahr wird angestrebt.
Horizontal ist der Sekundarbereich I in drei Stufen gegliedert:
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2.1.3.1
- Die Jahrgangsstufen 5 und 6
bilden die Orientierungsstufe.
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2.1.3.2
- Bis zum Ende der Jahrgangsstufe
8 ist die volle Durchlässigkeit
zwischen allen drei Schulzweigen gewährleistet
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2.1.3.3
- Mit dem Beginn des 9.
Schuljahres strebt die Hauptschule in bestimmten
Bereichen in stärkerem Maße als bisher ein
schulzweigspezifisches Abschlussprofil an. Ein freiwilliges 10.
Schuljahr soll im Zuge der fortschreitenden Kooperation innerhalb der
KGS Neuenhaus spätestens im Schuljahr 1976/77 eingerichtet werden
(vgl. 2.4.).
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2.1.4
- Der Übergang von der
Orientierungsstufe in die Jahrgangsstufe 7
erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erlasses vom 30.4.1973. Dabei ergibt sich eine äußere Differenzierung. Sie bewirkt
in der Mehrzahl der Fächer und der Schüler eine relative
Homogenität der Lerngruppen, die im gleichen Maße als eine
Voraussetzung dafür anzusehen ist, dass sowohl die
Lernmotivation des einzelnen Schülers erhalten als auch die
gegenseitige Förderung der Schüler untereinander
gewährleistet wird.
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2.2
- Modifikation
des
vertikalen Aufbaus
Um jedoch den Schülern mit unterschiedlichen
Leistungsprofilen
gerecht zu werden, ist eine Reihe von unterrichtsorganisatorischen
Maßnahmen vorgesehen, die den vertikalen Aufbau modifizieren:
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2.2.1
- Integration aller drei
Schulzweige im ästhetischen Fachbereich
(Musik, Kunst, Werken, textiles Gestalten/Textilarbeit), in Sport und
z.T. Religion (s. unter 2.3.2);
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2.2.2
- generelle Durchlässigkeit
in Englisch und Mathematik bei
schulzweigspezifischen Anforderungen (vgl. 2.3.2);
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2.2.83
- parallel zu dem unter 2.2.2
genannten Unterricht Kurse mit Lift- und
Stützfunktion (s. dazu 2.3.2);
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2.2.4
- kompensatorischer Unterricht in
Deutsch parallel zum
schulzweigspezifischen Pflichtunterricht (s. 2.3.3);
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2.2.5
- Bildung von Lernschwerpunkten im
naturwissenschaftlichen Fachbereich
(Physik, Chemie, Biologie); soweit es die organisatorischen Bedingungen
zulassen, werden schulzeigübergreifende Lerngruppen gebildet (s.
2.3.4);
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2.2.6
- (für Realschule und
Hauptschule): Durchlässigkeit in einem
Wahlpflichtbereich
(Französisch, Niederländisch,
Wirtschaftskunde, Arbeitslehre, vgl. unter 2.3.5);
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2.2.7
- Arbeitsgemeinschaften im
Wahlbereich: Theater, Fotografie, Sport usw.;
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2.2.8
- gemeinsame
Schulveranstaltungen: Chor, Orchester usw.
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2.3
- Beschreibung
der
Modifikation (nach 2.2) im einzelnen
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2.3.1
- In Fächern, in denen die
Leistungsfähigkeit u.a. von psychomotorischen Komponenten
abhängt (Sport, Musik, Kunst, Werken, textiles
Gestalten/Textilarbeit), wird der Unterricht
schulzweigübergreifend erteilt. Außer in Grundkursen
wird der Unterricht in diesen Fächern auch in
Neigungsgruppen angeboten.
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2.3.2
- Fachspezifische
Leistungsdifferenzierung in Englisch und Mathematik
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2.3.2.1
- In den Fächern Englisch und
Mathematik wird den
Schülern von Hauptschule und Realschule die Möglichkeit
geboten, am Unterricht mit den nächsthöheren
Leistungsanforderungen teilzunehmen. Voraussetzung ist in der Regel der
Nachweis entsprechender Leistungen in dem betreffenden Fach.
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2.3.2.2
- Um den vorgesehenen
Übergang in die nächsthöhere
Leistungsgruppe zu erleichtern, nehmen die betreffenden Schüler
nicht am Fachunterricht ihrer Klasse teil, sondern werden in Kursen
zusammengefasst, in denen sie - in der Regel über ein
Schulhalbjahr hin - eine auf den Übergang zielende intensive
Förderung erfahren. Die Zahl der Kursteilnehmer sollte,
einschließlich der unter 2.3.2.3 genannten Schüler, 12 bis
15 nicht überschreiten. In der Regel nimmt ein Schüler nur an
einem Kurs (Englisch oder Mathematik) teil.
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2.3.2.3
- Neben der beschriebenen
Liftfunktion übernehmen die Kurse die
Aufgabe des Stützens: Ihnen können Schüler zugewiesen
werden, bei denen Leistungsdefizite auftreten, ohne dass eine
Umstufung bzw. Wiederholung der Klassenstufe pädagogisch
vertretbar erscheint. Die Dauer der Zugehörigkeit wird in der
Regel auf ein Schulhalbjahr begrenzt. In besonderen Fällen kann
die Zuweisung in Englisch und in Mathematik erfolgen.
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2.3.2.4
- Es ist Aufgabe der
schulzweigübergreifenden Fachkonferenzen
Englisch und Mathematik, durch curriculare Entscheidungen die
Voraussetzungen für die Durchlässigkeit zu schaffen. Der
Unterrichtseinsatz der Lehrer sollte so erfolgen, dass der im Kurs
Unterrichtende jeweils auch Fachlehrer einer leistungshöheren
Lerngruppe ist. Diese Forderung lässt sich nur erfüllen,
wenn der Unterricht nicht über die gesamte Jahrgangsstufe hin voll
parallelisiert wird (dies wäre in einer Halbtagsschule, zumal
dieser Größe, und bei der Zahl der voraussichtlich zur
Verfügung stehenden Fachlehrer ohnehin nicht realisierbar).
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2.3.2.5
- Die zwischen den Schulzweigen
Hauptschule und Realschule einerseits
sowie Realschule und Gymnasium andererseits eingerichteten Kurse in
Englisch und Mathematik bilden das Kernstück dieses Modells: Sie
ermöglichen die individuelle Förderung des Schülers, der
in einem dieser Fächer sein sonstiges Leistungsniveau
übertroffen hat, und ebenso desjenigen, der unter sein sonstiges
Leistungsniveau abgesunken ist. Sie eröffnen die
Möglichkeit zu fachbezogener Tüchtigkeitsgruppierung und
helfen die bei einer generellen Abstufung zu erwartende Entmutigung des
Schülers vermeiden.
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2.3.3
- Kompensatorischer
Deutschunterricht
Da Defizite in Sprachkompetenz und -performanz bei Schülern aller
drei Schulzweige der KGS Neuenhaus in einem ungewöhnlich hohen
Maße vorliegen, kommt den kompensatorischen Bemühungen auch
in der Sekundarstufe I noch große Bedeutung zu. In Zusammenarbeit
mit der wissenschaftlichen Begleitung, die sich bereits mit der
Erhellung des soziokulturellen Hintergrundes der Schülerpopulation
befasst, müssen entweder in der Fachkonferenz oder in einer
eigens zu diesem Zwecke gebildeten Arbeitsgruppe die jeweiligen Ziele
und Methoden erarbeitet werden.
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2.3.4
- Kooperation
im
Lernbereich Naturwissenschaften
Eine gemeinsame Fachkonferenz Naturwissenschaften wird beauftragt, die
unterschiedlichen Stundenzahlen dieser Fächergruppe in den
einzelnen Schulzweigen einander anzugleichen sowie verschiedenen
naturwissenschaftliche Curricula zu entwerfen. So soll unter
Berücksichtigung der als notwendig erachteten Fundamenta die
Bildung von Lernschwerpunkten ermöglicht werden, die der Neigung
der Schüler entsprechen.
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2.3.5
- Wahlpflichtunterricht
in der Real- und der Hauptschule
Für die Klassen 7 bis 10 des Realschulzweiges wird in einem
Wahlpflichtbereich neben Französisch und Niederländisch das
Fach Wirtschaftskunde angeboten. Die Vereinheitlichung von
Stundentafeln und Lehrbüchern ermöglicht Übergänge
von Realschule nach Gymnasium. Die in der Realschule angebotene
Wirtschaftskunde erlaubt eine curriculare Zusammenarbeit mit der
Arbeitslehre der Hauptschule und lässt partielle Integration
und eine Erhöhung der Durchlässigkeit erwarten.
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2.4
- Zusätzliche
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Der Klasse 10 muss besondere
Aufmerksamkeit gelten. Durch Zusammenfassung der Hauptschüler, die
ein 10. Schuljahr absolvieren möchten, sollen innerhalb der KGS
Neuenhaus die Möglichkeiten für individuelle Förderung
des einzelnen Schülers verbessert werden. Dazu wird es aus
organisatorischen Gründen zweckmäßig sein, dies neue
Angebot einer Profilierung des Abschlusses der Sekundarstufe I an alle Hauptschüler des
Gesamteinzugsbereiches zu richten.
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3
- Gruppen im Kooperationsmodell
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3.1
- Die vorgelegte Planung kann nur
dann voll verwirklicht werden, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Am wichtigsten erscheint
die Offenlegung aller Entscheidungsprozesse, die sich in der KGS
Neuenhaus vollziehen oder sie betreffen.
Der Schulversuch ist angewiesen auf die aktive Förderung von Seiten des Kultusministeriums und der Mittelinstanzen, z.B. durch
ausreichende Lehrerversorgung und Ausbringen von Planstellen für
Funktionen, die innerhalb der KGS Neuenhaus zusätzlich und
notwendig erfüllt werden müssen.
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3.2
- Alle an der KGS Neuenhaus
unterrichtenden Lehrer bemühen sich,
über die Unterschiede ihrer Statusvorstellungen und
Erwartungshaltungen hinweg zusammenzuarbeiten und die unvermeidlichen
Konflikte offen auszutragen. Sie verstehen Schüler, Eltern und
Lehrer als die Schule tragende Gruppen, deren Gewicht innerhalb der
Schule durch das Maß der Mitarbeit stets neu bestimmt wird. Den
Erziehungsprozess der Emanzipation werden sie aus erzieherischer
Verantwortung mit dem Blick für das Mögliche und unter
stetiger Selbstüberprüfung fördern.
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3.3
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit der Elternschaft in den durch das
Niedersächsische Elternvertretungsgesetz vorgesehenen Gremien ist
eine selbstverständliche Voraussetzung für das Gelingen des
Schulversuchs. Über die Bestimmungen des NEVG ( Nds. Elternvertretungsgesetz) hinaus ist die
Mitwirkung der Elternschaft bei der pädagogischen Planung des
Schulversuchs dadurch gewährleistet, dass drei Vertreter in
der Planungsgruppe Sitz und Stimme haben. Es wird angestrebt, dass
die Schulelternräte der drei Schulzweige in einer ihnen geeignet
erscheinenden Organisationsform miteinander die gemeinsamen Probleme
erörtern, um zu einer einheitlichen Willensbildung zu gelangen;
die im NEVG festgelegten Rechte der einzelnen Schulelternräte sind
dabei zu wahren.
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3.4
- Der durch die vorläufigen
Richtlinien zur
Schülermitverantwortung gegebene Rahmen für die Mitwirkung
der Schüler im Bereich der Schule ist daraufhin zu
überprüfen, in welchen Bereichen und in welchem Maße er
erweitert werden kann.
Durch die Schaffung geeigneter Ordnungen sollten die Schüler
ihrerseits eine demokratische Willensbildung sicherstellen. Ihr Recht,
zur inneren und äußeren Gestaltung des Schulversuchs
Vorschläge zu unterbreiten, wird ausdrücklich anerkannt.
Die Frage der Vertretung der Schülerschaft ist
folgendermaßen geregelt: Die Schüler sind im SPPA mit einer
Stimme je Schulzweig vertreten. Die Mitwirkung der Schüler bei der Entscheidung über Methoden
und Inhalte des Unterrichts kann vor allem in den Fächern
eingeübt werden, in denen Integration, Bildung von
Lernschwerpunkten und Arbeitsgemeinschaften vorgesehen sind.
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4
- Revision des
Kooperationsmodells
Die grundsätzliche Veränderbarkeit in der Zielsetzung und
Gestaltung des Schulversuchs muss von allen Seiten anerkannt
werden. Es ist die Aufgabe der Wissenschaftlichen Begleitung, die
Angemessenheit der Planung im Hinblick auf die Voraussetzungen zu
überprüfen.
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Quelle:
- Unterlage der KGS Neuenhaus
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