Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Einzelbericht zur Bildungspolitik
Gliederung:
1. Schulsystem in Nordrhein-Westfalen
2. Neues Schulexperiment
3. Sekundarschule
4. Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen
5. Konzept zur Grundschulsicherung

1. Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Prinzipiell hält Schwarz-Gelb am gegliederten Schulsystem fest. Seit diesem Schuljahr können sich allerdings Haupt- mit Real- oder Gesamtschulen zu "Verbundschulen" zusammenschließen. Von der 7. Klasse an soll dort nach Schularten differenziert unterrichtet werden. Die Verbundschulen haben aber ein gemeinsames Lehrerkollegium und ein gemeinsame Schulleitung. Die Übergangsquote auf die Hauptschulen liegt bei etwa 20 Prozent, höher als die für Integrierte Gesamtschulen mit 15,3, %. Die Grundschule umfasst vier Jahrgangsstufen, wobei die 1. und 2. Klasse als Schuleingangsphase geführt werden - die je nach Entscheidung der Schulkonferenz nach Jahrgängen trennt oder jahrgangsübergreifend organisiert ist.
Der Anteil der Gymnasiasten in den 8. Klassen (ohne Förderschulen) betrug 2008  34 %.
Quelle: FAZ, 15.12.2009


2. Neues Schulexperiment

Nach langem  politischen Streit gibt Nordrhein-Westfalen den Startschuss für Gemeinschaftsschulen. Die rot-grüne Minderheitsregierung erlaubt Kommunen schulformübergreifende Schulen als Modellversuch. "Dies ist ein Angebot", sagt Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Keine Schulform werde abgeschafft. Der Versuch dauert sechs Jahre. In Gemeinschaftsschulen können mehrere Schulformen zusammengeführt werden (FAZ, 21.9.2010)

3. Sekundarschule

Der jahrzehntelange Schulkonflikt in Nordrhein-Westfalen ist beigelegt. Die rot-grüne Minderheitsregierung einigte sich mit der CDU-Opposition auf die Einführung einer neuen Sekundarschule für die Klassen 5 bis 10. Damit bleibt es beim gegliederten Schulsystem. Der Plan sieht vor, dass die CDU auf die von ihr geplante Verbundschule verzichtet. Zudem ist die CDU bereit, die Garantie der Hauptschule aus der NRW-Verfassung zu streichen. Rot-Grün wird die Gemeinschaftsschule nicht wie geplant umsetzen. Beide Seiten vereinbarten, dass das gegliederte Schulsystem dann bis 2023 nicht mehr angetastet werden soll.
Die neue Sekundarschule ermöglicht ein längeres gemeinsames Lernen aller Schüler in den Klassen 5 und 6. Dabei sollen auch gymnasiale Standards gelehrt werden. Ab Klasse 7 kann in getrennten Bildungsgängen unterrichtet werden. Der Weg zum Abitur soll durch Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums oder Berufskollegs gesichert werden. Die Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und Ralschule (GN, 20.7.2011).

4. Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen eine Novelle des Schulgesetzes verabschiedet sowie die Garantie für die von Eltern und Schülern immer weniger nachgefragte Hauptschule aus der Landesverfassung gestrichen. In der Verfassung heißt es stattdessen nun: " Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht".
Das differenzierte Schulangebot besteht wie bisher aus Grundschulen, Gymnasien, Real- und Hauptschulen, Gesamtschulen, Berufs- und Förderschulen. Als neue Schulform können Kommunen künftig die Sekundarschule einführen, welche die Jahrgänge fünf bis zehn umfasst. Sekundarschulen werden zumeist aus Haupt- und Realschulen gebildet und sollen auch gymnasiale Standards garantieren. In den Klassenstufen fünf und sechs findet das geforderte "längere gemeinsame Lernen " statt. Von Jahrgangsstufe sieben an kann der jeweilige Schulträger festlegen, ob der Unterricht integriert, teilintegriert oder differenziert in Haupt- und Realschul- sowie Gymnasialsträngen stattfindet. Der Weg zum Abitur soll für die Schüler durch Kooperationen mit bestehenden Gymnasien oder einem Berufskolleg offenstehen. (FAZ, 21.10.2011)

5. Konzept zur Grundschulsicherung
Das Konzept zur Sicherung des Grundschulangebotes sieht als wichtigste Maßnahme ein Absenken der durchschnittlichen Klassengröße von derzeit 24 Schülern auf 22,5 vor. Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, Grundschulklassen mit mehr als 29 oder mit weniger als 15 Schülern zu bilden. (FAZ, 14.12.2011)