Gliederung:
1. Schulsystem in
Nordrhein-Westfalen
2. Neues Schulexperiment
3. Sekundarschule
4. Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen
5.
Konzept zur Grundschulsicherung
1. Schulsystem in Nordrhein-Westfalen
Prinzipiell hält
Schwarz-Gelb am gegliederten
Schulsystem fest. Seit diesem Schuljahr können sich
allerdings Haupt- mit Real- oder Gesamtschulen zu "Verbundschulen"
zusammenschließen. Von der 7. Klasse an soll dort nach Schularten
differenziert unterrichtet werden. Die Verbundschulen haben aber ein
gemeinsames Lehrerkollegium und ein gemeinsame Schulleitung. Die Übergangsquote auf die
Hauptschulen liegt bei etwa 20 Prozent, höher als die für
Integrierte Gesamtschulen mit 15,3, %. Die Grundschule umfasst vier
Jahrgangsstufen, wobei die 1. und 2. Klasse als Schuleingangsphase geführt
werden - die je nach Entscheidung der Schulkonferenz nach
Jahrgängen trennt oder jahrgangsübergreifend organisiert ist.
Der Anteil der Gymnasiasten in
den 8.
Klassen (ohne Förderschulen) betrug 2008 34 %.
Quelle: FAZ,
15.12.2009
2. Neues
Schulexperiment
Nach
langem politischen Streit gibt Nordrhein-Westfalen den Startschuss
für Gemeinschaftsschulen.
Die rot-grüne Minderheitsregierung erlaubt Kommunen
schulformübergreifende Schulen als Modellversuch. "Dies ist
ein Angebot", sagt Schulministerin Sylvia
Löhrmann
(Grüne). Keine Schulform werde abgeschafft. Der Versuch dauert
sechs Jahre. In Gemeinschaftsschulen können mehrere Schulformen
zusammengeführt werden (FAZ, 21.9.2010)
3. Sekundarschule
Der
jahrzehntelange Schulkonflikt in Nordrhein-Westfalen ist beigelegt.
Die rot-grüne Minderheitsregierung einigte sich mit der
CDU-Opposition auf die Einführung
einer neuen Sekundarschule für
die Klassen 5 bis 10. Damit bleibt es beim gegliederten
Schulsystem.
Der Plan sieht vor, dass die CDU auf die von ihr geplante
Verbundschule verzichtet. Zudem ist die CDU bereit, die Garantie der
Hauptschule aus der NRW-Verfassung zu streichen. Rot-Grün wird die
Gemeinschaftsschule nicht wie geplant umsetzen. Beide
Seiten vereinbarten, dass das gegliederte Schulsystem dann bis 2023
nicht mehr angetastet werden soll.
Die neue Sekundarschule ermöglicht ein längeres gemeinsames Lernen aller Schüler in
den Klassen 5 und 6. Dabei sollen auch gymnasiale Standards
gelehrt werden. Ab Klasse 7 kann in getrennten Bildungsgängen
unterrichtet werden. Der Weg zum Abitur
soll durch Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums oder
Berufskollegs gesichert werden. Die Lehrpläne
orientieren sich an denen der Gesamtschule und Ralschule (GN,
20.7.2011).
4. Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit den Stimmen von CDU,
SPD und Grünen eine Novelle des
Schulgesetzes verabschiedet sowie die Garantie für die von
Eltern und Schülern immer weniger nachgefragte Hauptschule aus der Landesverfassung
gestrichen. In der Verfassung
heißt es stattdessen nun: " Das Land gewährleistet ein
ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das
ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere
andere Schulformen ermöglicht".
Das differenzierte Schulangebot besteht wie bisher aus Grundschulen,
Gymnasien, Real- und Hauptschulen, Gesamtschulen, Berufs- und
Förderschulen. Als neue Schulform
können Kommunen künftig die Sekundarschule
einführen, welche die Jahrgänge fünf bis zehn umfasst.
Sekundarschulen werden zumeist aus Haupt- und Realschulen gebildet und
sollen auch gymnasiale Standards garantieren. In den Klassenstufen
fünf und sechs findet das geforderte "längere gemeinsame Lernen "
statt. Von Jahrgangsstufe sieben an kann der jeweilige Schulträger
festlegen, ob der Unterricht
integriert, teilintegriert oder differenziert in Haupt- und
Realschul- sowie Gymnasialsträngen stattfindet. Der Weg zum Abitur soll für die
Schüler durch Kooperationen mit bestehenden Gymnasien oder einem
Berufskolleg offenstehen. (FAZ, 21.10.2011)
5. Konzept zur Grundschulsicherung
Das Konzept zur Sicherung des Grundschulangebotes sieht als wichtigste
Maßnahme ein Absenken der
durchschnittlichen Klassengröße von derzeit 24 Schülern
auf 22,5 vor. Künftig wird es nicht mehr zulässig
sein, Grundschulklassen mit mehr als 29 oder mit weniger als 15
Schülern zu bilden. (FAZ, 14.12.2011)
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